TK-Recht

Was fällt unter das Telekommunikationsrecht?

“TK-Recht” umfasst die Rechtsgebiete, die im Markt der Telekommunikation betroffen sind. Dies sind neben den umfangreichen spezialgesetzlichen Regelungen auch solche des allgemeinen zivil-, straf- und öffentlichen Rechts mit der Besonderheit, dass häufig aufgrund der speziellen technischen Materie eine besondere Rechtssprechung heranwächst.

Innerhalb der Gruppe der Spezialgesetze fällt allen voran das Telekommunikationsgesetz unter “TK-Recht”. Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen (§ 1 TKG).

Zwar wurde bereits mit den Postreformen I und II die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes vorbereitet. Grundstein des Telekommunikationsrechts bildet gleichwohl das Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996. Das in Art. 87f GG, im Telekommunikationsgesetz sowie in einigen EG-Richtlinien festgelegte Regulierungsziel einer flächendeckenden, angemessenen, ausreichenden und wettbewerbswirtschaftlichen Versorgung lässt indes viele Fragen aufkeimen.

Diese betreffen u.a. die Lizenz- und Frequenzvergabe an Telekommunikationsanbieter, die verfassungsrechtliche Gewährleistungspflicht einer angemessenen Grundversorgung und Fragen der Wettbewerbsaufsicht. Die Einrichtung einer selbständigen Regulierungsbehörde neben dem Bundeskartellamt gestaltet das Aufsichtsverfahren nach dem Telekommunikationsgesetz eher komplex. Auch Streitigkeiten über einen diskriminierungsfreien Netzzugang von Wettbewerbern gestalten sich damit verhältnismässig schwierig.

Die eine rechtliche Differenzierung der unterschiedlichen technischen Medien, wie Hörfunk, Fernsehen, Telekommunikation, Telediensten und Mediendiensten erscheint mit der stetig steigenden technischen Vereinheitlichung im Zuge der Digitalisierung zwar überholt. Allerdings sind die rechtlichen Rahmen, ob innerhalb Europas oder weltweit, hinter dieser Entwicklung weit zurück.

Aus Sicht der Verbraucher stellt sich im Rahmen des dann anders zu definierenden Telekommunikationsrechts schon vom Ansatz her nicht die Frage, ob besser das Bundeskartellamt die Aufgabe der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post übernommen hätte. Denn der Verbraucher wird unter “Telekommunikation” in erster Linie neben der Sprachtelefonie, Auskunfts- und Mehrwertdiensten, Internetservicediensten oder zukünftig nach GPS und GPRS vielleicht auch Universal Mobile Telecommunications System-Dienste (UMTS) verstehen. Häufig spielen “ungewollte” Dienste, bspw. in Form von sog. Dialern, also automatisierte Wahleinrichtungen, die eine (premium-)kostenpflichtige Verbindung aufbauen, eine erhebliche Rolle.

Welche Aufgabe hat die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur “reguliert” als selbständige Bundesoberbehörde ähnlich der Srtuktur des Bundeskartellamtes den Telekommunikationsmarkt.  Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung des TKG und daraus folgender Normierungen (§§ 71 ff. TKG).

Die Bundesnetzagentur verfügt über einen Verbraucherservice. Dieser erteilt insbesondere auch Auskünfte zu Regelungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung. Zudem gibt der Verbraucherservice Informationen und kostenlose Hilfe für alle weiteren auftretenden Fragen auf dem Gebiet der Telekommunikation und Post.

Die Regulierungsbehörde nimmt die Aufgaben der Numerierung wahr. Ihr obliegt insbesondere die Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraumes mit dem Ziel, jederzeit den Anforderungen von Nutzern, Betreibern von Telekommunikationsnetzen und Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen zu genügen. Wesentliche Elemente der Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraums sind im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen, soweit dem Gründe der nationalen Sicherheit nicht entgegenstehen. Die Regulierungsbehörde nimmt ferner die Verwaltung des Nummernraums wahr, vor allem mittels Zuteilung von Nummern an Betreiber von Telekommunikationsnetzen, Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen und Nutzer (§ 43 TKG). Derzeit verwaltet die RegTP den IP-Nummernblock oder DE-Domains nicht. Diese wurden privaten Organisationen wie der RIPE NCC (Réseaux IP Européens Network Coordination Center) in Amsterdam oder der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG mit Sitz in Frankfurt/Main überlassen. Thearetisch könnte der Staat diese Aufgaben an sich ziehen.

Wo sind weitere Informationen zum Telekommunikationsrecht hinterlegt?

Die Bundesnetzagentur bietet einen umfassenden, stetig aktualisierten Überblick über die unterschiedlichsten Themen zum TK-Recht einschliesslich Datenbanken zu kostenpflichtigen Rufnummern, Dialern etc.

Was können wir für Sie erledigen?

Die Beratung und Vertretung in allen Fragen des gesamten Telekommunikationsrechts übernehmen wir gerne.

Wir beraten beim Aufbau von E-Business und E-Service Plattformen. Das ist selbstverständlich. Dabei prüfen wir diese besondere Vertriebsstrukturen in vertrags-, haftungs-, lizenz- und weiteren rechtlichen, sich aus dem Einzelfall ergebenden Rechtsfragen.

Ferner prüfen und beraten wir Telekommunikations-Unternehmen in Lizenzfragen gegenüber der Regulierungsbehörde sowie allen sonst in Betracht zu ziehenden Behörden. Natürlich gestalten wir auch zB Provider-, Intercarrier- und Endkundenverträgen.

Ebenso vertreten wir auch Teilnehmer beispielsweise im Zusammenhang mit Dailern.

Was benötigen wir, um Ihre telekommunikationsrechtliche Frage zu bearbeiten?

Sofern Genehmigungsverfahren betroffen sind, benötigen wir eine möglichst umfassende Sachverhaltsdarstellung und etwaige Bescheide bzw. Gesprächsvermerke. In allen vertraglichen Angelegenheiten bedarf es zur Prüfung der Vorlage des Vertrages nebst AGB oder zumindest des Vertragsthemas nebst möglichst detaillierten technischen Vorgaben, um letztere rechtlich einwandfrei umsetzen zu können..

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