27th Nov 2023
Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

IT-Outsourcing ist ein Prozess, bei dem Unternehmen oder Organisationen ihre IT-Aufgaben an externe Dienstleister auslagern. Dies kann eine Vielzahl von IT-Aufgaben umfassen, wie zum Beispiel die Entwicklung von Software, die Verwaltung von Netzwerken, die Wartung von Hardware und die Unterstützung von Endbenutzern. Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen IT-Outsourcing in Betracht ziehen. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Einer der Hauptgründe ist die Kosteneinsparung. Durch die Auslagerung von IT-Aufgaben können Unternehmen die Kosten für die Einstellung und Schulung von IT-Mitarbeitern reduzieren. Darüber hinaus können sie von den Skaleneffekten profitieren, die durch die Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister entstehen. Ein weiterer Vorteil von IT-Outsourcing...

20th Jan 2020
Automatische Auswahl von Bewertungen durch ein Bewertungsportal wie yelp.de ist zulässig

Automatische Auswahl von Bewertungen durch ein Bewertungsportal wie yelp.de ist zulässig

BGH Urteil vom 14. Januar 2020 – VI ZR 496/18 (u.a.) – yelp.de Sachverhalt: Die Klägerin nimmt wegen ihrer Bewertungsdarstellung auf einem Internetportal dessen Betreiber auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte betreibt im Internet unter www.yelp.de ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Internetportal zeigt alle Nutzerbeiträge an und stuft sie ohne manuelle Kontrolle durch eine Software automatisiert und tagesaktuell entweder als „empfohlen“ oder als „(momentan) nicht empfohlen“ ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu fünf Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen“...

15th Okt 2019
Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer  Äußerung als „jugendgefährdend“ und der daran geknüpften  bußgeldbewehrten Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten

Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als „jugendgefährdend“ und der daran geknüpften bußgeldbewehrten Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten

Entscheidungen, die an die Bewertung einer durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Äußerung als jugendgefährdend nachteilige Rechtsfolgen knüpfen, müssen der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit Rechnung tragen. Diese Grundsätze sind auch dann zu beachten, wenn nicht die Meinungsäußerung selbst Gegenstand eines Verfahrens ist, sondern deren Bewertung ihrerseits Grundlage für eine weitere belastende staatliche Maßnahme wird. Soweit eine Einstufung von Äußerungen als „jugendgefährdend“ die Grundlage für die bußgeldbewehrte Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten bildet, muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch berücksichtigt werden, welche Bedeutung eine solche Pflicht für die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung der Betroffenen besitzt. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute...

21st Aug 2017
Gerichtsprozess als Musikantenstadl zu bezeichnen, kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein

Gerichtsprozess als Musikantenstadl zu bezeichnen, kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 BvR 180/17 vom 6.6.2017 In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K…, – Bevollmächtigte: … gegen a) den Beschluss des Landgerichts Gera vom 15. Dezember 2016 – 302 Js 36279/14 7 Ns -, b) das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 29. Juni 2016 – 302 Js 36279/14 15 Cs – hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Masing, Paulus am 6. Juni 2017 einstimmig beschlossen: Das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 29. Juni 2016 – 302 Js 36279/14 15 Cs – und der Beschluss des Landgerichts Gera vom 15. Dezember 2016 – 302 Js 36279/14 7 Ns –...