Softwarerecht

Was ist “Softwarerecht” Nationales und internationales “Softwarerecht” umfasst die unterschiedlichsten rechtlichen Einordnungs-, Gestaltungs- und Durchsetzungsfragen. In der Regel meint “Softwarerecht” im Zusammenhang mit Verträgen, solche über Softwareerstellung, Softwareüberlassung und Softwarepflege/ -wartung. Verträge über Software werden – nicht zuletzt durch die Gerichte – häufig in einem ersten Schritt den klassischen Rechtsgebieten wie Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder Miet-/Pacht- und Leasingrecht “zugeordnet”. Im Detail wurde diese grundlegende Einordnung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings stetig auf die Besonderheiten der Softwarebranche angepasst. Dieser Anpassungsvorgang ist alles andere als abgeschlossen. Neben der rein vertraglichen, quasi alltäglichen Komponente spielen insbesondere das deutsche Urheberrecht (basierend auf EU-Richtlinien) mit dessen Besonderheiten aus den Stichworten “Programmierer” im Arbeitsverhältnis, Decompilieren, Datenbanken uvam … Softwarerecht weiterlesen