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21st Dez. 2023
Entwicklung, Verkauf, Nutzung und Schutz von Software

Entwicklung, Verkauf, Nutzung und Schutz von Software

Softwarerecht umfasst die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Verkauf, der Nutzung und dem Schutz von Software. In der heutigen digitalen Welt spielt Softwarerecht eine immer wichtigere Rolle, da Software in nahezu allen Bereichen des Lebens eingesetzt wird. Ein zentraler Aspekt des Softwarerechts ist das Urheberrecht. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Software wird als geistiges Eigentum betrachtet und ist durch das Urheberrecht geschützt. Dies bedeutet, dass der Entwickler das alleinige Recht hat, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Jede unerlaubte Nutzung oder Verbreitung von Software kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber...

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  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
  • Ideen sind Gold wert – wenn man sie schützt.
    Warum geistiges Eigentum (IP) Ihr wichtigstes Kapital sein kann – und wie der IPblog dabei hilft Sie haben eine geniale Erfindung, ein einzigartiges Design oder ein starkes Markenkonzept? Dann haben Sie schon mehr als viele andere – aber: Nur wer sein geistiges Eigentum (IP) schützt, bewertet und clever verwaltet, hat auch echten wirtschaftlichen Nutzen davon. […]
  • Wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages
    Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung von geistigem Eigentum (IP) durch Dritte. Die wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages betreffen die Art der Lizenz, Rechte und Pflichten der Parteien, Vergütung, Haftung, Schutzrechte und Beendigung. 1. Präambel Die Präambel beschreibt den Hintergrund des Vertrages, die Parteien und die Ziele der Lizenzvereinbarung. Beispielklausel: „Die Lizenzgeberin ist Inhaberin der Patentrechte an […]
  • Cyber-Attacken, Trojaner und Viren kurz erklärt

    Jeder, der schon einmal einen Systemausfall erlebt oder einen Datenverlust erlitten hat, weiß, wie verletzlich wir bei der täglichen Arbeit im Büro, in der Produktion und vermehrt auch unterwegs geworden sind. Gerade die in jüngster Vergangenheit drastisch gestiegenen, gezielten Angriffe auf Firmennetzwerke offenbaren die Dimension der Problematik. Eine erfolgreiche Attacke kann sensible Unternehmensdaten in falsche Hände gelangen lassen und Datenbestände oder sogar komplette Systeme zerstören und damit im Extremfall die Existenz eines Betriebes gefährden. Mehr denn je gilt daher: Vorbeugen ist besser als heilen! Ein wohl überlegtes Sicherheitskonzept, das exakt auf die Bedürfnisse eines Betriebes zugeschnitten ist, spart im Schadensfall viel Zeit und Geld oder verhindert, dass es überhaupt erst...

  • Bibliotheken dürfen in ihren Sammlungen enthaltene Werke digitalisieren und Nutzern an Terminals zur Verfügung stellen
    Bibliotheken dürfen in ihren Sammlungen enthaltene Werke digitalisieren und Nutzern an Terminals zur Verfügung stellen

    1. Der Begriff „Regelungen über Verkauf und Lizenzen“ in Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Rechtsinhaber und eine in dieser Bestimmung genannte Einrichtung, wie eine öffentlich zugängliche Bibliothek, für das betroffene Werk einen Lizenz- oder Nutzungsvertrag geschlossen haben müssen, in dem die Bedingungen für die Nutzung des Werks durch die Einrichtung festgelegt sind. 2. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass...

  • Welche Regulierung für die künstliche Intelligenz plant die EU?
    Welche Regulierung für die künstliche Intelligenz plant die EU?

    Die Europäische Kommission hat ein Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (KI) veröffentlicht. Dieses Weißbuch enthält eine umfassende Strategie und einen Vorschlag zur Regulierung von KI in der Europäischen Union. Zu den wichtigsten Elementen des Weißbuchs gehörten: Klassifizierung von KI-Systemen: Das Weißbuch schlug eine Klassifizierung von KI-Systemen in verschiedene Kategorien vor, basierend auf ihrem Risikolevel. Dabei wurden Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. autonomes Fahren, Gesundheitswesen) und geringeres Risiko für KI-Systeme (z. B. Chatbots) unterschieden. Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen: Für Hochrisiko-KI-Systeme wurden strengere Regulierungsanforderungen vorgeschlagen, einschließlich Zertifizierungspflichten, Transparenz- und Dokumentationsanforderungen sowie klaren Vorschriften für die Überwachung und Prüfung dieser Systeme. Datenzugang und Datenbereitstellung: Das Weißbuch legte auch Wert auf den fairen Zugang zu Daten und die...

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