07th août,en 2025
Quand ça passe au numérique, Cela devient juridiquement complexe

Quand ça passe au numérique, Cela devient juridiquement complexe

AvocatIT: Votre cabinet d'avocats pour le droit informatique, Plateforme cloud de droit de l'Internet et de solutions de contrats intelligents, Développement d'applications, KI-Tool ou IT-Outsourcing: Dès que la technologie est impliquée, Ce sera non seulement rapide, mais aussi juridiquement exigeant. Et c'est exactement là que nous entrons en jeu: LawyerIT – votre cabinet d'avocats pour le droit informatique et le droit de l'Internet. Parce que les projets numériques ont aussi besoin de règles. Bonnes règles. Was umfasst IT-Recht eigentlich? Mehr als man denkt. Unsere Kanzlei kümmert sich um: Fiktives Beispiel: Das KI-Start-up mit der Lizenz zum Scheitern Das (fiktive) Berliner Start-up „SmartBrief.AI“ entwickelt ein KI-Tool, das automatisch E-Mails zusammenfasst.Sie pitchen erfolgreich, holen Investorengelder und schließen mit einem Konzern einen millionenschweren Softwarevertrag.Doch: Was passiert?➡️ Der Konzern stellt Zahlungen ein – Vertragsbruch steht im Raum.➡️...

12e décembre 2016
Das Setzen von Links auf eine urheberrechtsverletztende Seite ist „öffentliche Wiedergabe“, wobei die Kenntnis von der Verletzung

Das Setzen von Links auf eine urheberrechtsverletztende Seite ist „öffentliche Wiedergabe“, wobei die Kenntnis von der Verletzung

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Plus 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass zur Klärung der Frage, ob das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, zu ermitteln ist, ob die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht durch jemanden, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website nicht kannte oder vernünftigerweise nicht kennen konnte, bereitgestellt wurden oder ob die Links vielmehr mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei im...