General mandate conditions (Terms and Conditions)

Allgemeine Mandatsbedingungen der horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Georgstraße 48, 30159 Hanover (nachfolgend „Kanzlei“). Stand: November 2026.

§ 1 Scope

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Consumers within the meaning of § 13 BGB vertritt die Kanzlei grundsätzlich nicht.
  2. Die Bedingungen gelten auch für künftige Mandate desselben Mandanten, wenn sie bei deren Erteilung nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  3. Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nur, wenn die Kanzlei ihnen in Textform zustimmt.
  4. Übernimmt die Kanzlei ausnahmsweise das Mandat eines Verbrauchers, gelten ergänzend die Regelungen in Teil V.

TEIL I – GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ UND GEISTIGES EIGENTUM

§ 2 Tätigkeitsbereiche

Die Kanzlei berät und vertritt im nationalen, europäischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, insbesondere zu:

  • Brands (Wort-, Bild-, Wort-/Bild-, 3D- und Farbmarken, Union trademarks, IR-Marken)
  • Patenten und Gebrauchsmustern
  • Designs
  • Author- und Leistungsschutzrechten
  • Know-how und Geschäftsgeheimnissen
  • Domains
  • Licenses
  • wettbewerbsrechtlichen Schutzpositionen
  • Software, Datenbanken und IT-bezogenen Schutzrechten
  • Schutzrechtsfragen beim Einsatz künstlicher Intelligenz
  • Halbleiter- und Sortenschutzrechten

§ 3 Vertretung vor Ämtern und Anmeldeverfahren

  1. Auf gesonderten Auftrag vertritt die Kanzlei gegenüber nationalen und internationalen Ämtern, particular:
    • German Patent- and Trademark Office (DPMA)
    • European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
    • European Patent Office (EPA)
    • World Intellectual Property Organization (WIPO)
    • foreign patent- and trademark offices
  2. The representation includes in particular::
    • Preparation and submission of applications
    • Führung des Prüfungsverfahrens und Erwiderung auf Beanstandungen
    • Widerspruchs-, Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
    • Verlängerungen und Umschreibungen
    • priority- und Fristenüberwachung für die von der Kanzlei geführten Schutzrechte
  3. Official, Veröffentlichungs- und Verlängerungsgebühren sowie die Vergütung ausländischer Korrespondenzanwälte trägt der Mandant zusätzlich.
  4. Bei Verfahren im Ausland beauftragt die Kanzlei nach Abstimmung mit dem Mandanten ausländische Korrespondenzanwälte im Namen und für Rechnung des Mandanten.

§ 4 Recherchen und Schutzrechtsüberwachung

  1. Die Kanzlei führt Recherchen (with. B. Identitäts-, Ähnlichkeits-, State of the art- und Freedom-to-Operate-Recherchen) durch oder wertet sie aus und übernimmt die Überwachung von Marken, Designs, Patenten und Domains. Überwachungen werden in der Regel als Dauermandat gegen laufende Vergütung geführt.
  2. Recherchen und Überwachungen können über spezialisierte Rechercheunternehmen erfolgen. Ihre Ergebnisse hängen von der Vollständigkeit und Aktualität der amtlichen und kommerziellen Datenbanken ab. Lücken oder Verzögerungen in diesen Datenbanken hat die Kanzlei nicht zu vertreten.
  3. Auch nach sorgfältiger Recherche kann eine Schutzrechtsanmeldung Widersprüchen, Löschungs- oder Nichtigkeitsanträgen oder Verletzungsvorwürfen Dritter ausgesetzt sein. Die Kanzlei weist den Mandanten im Einzelfall auf erkennbare Risiken hin.

TEIL II – RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG

§ 5 Umfang des Mandats

  1. Die Kanzlei berät und vertritt insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz, Competition Law, IT- und Datenschutzrecht, Vertrags-, Handels-, Gesellschafts- und Vertriebsrecht, License- and Media Law, allgemeinen Zivil- und Verwaltungsrecht, vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie bei der internationalen Rechtsdurchsetzung.
  2. Gegenstand und Umfang des einzelnen Mandats ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Eine steuerliche oder wirtschaftliche Beratung schuldet die Kanzlei nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 6 Mitwirkung des Mandanten

  1. Der Mandant stellt der Kanzlei alle für das Mandat erheblichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung und informiert sie unverzüglich über Änderungen.
  2. Die Kanzlei darf die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Bearbeitung zugrunde legen, soweit sich ihr keine Zweifel aufdrängen.
  3. Der Mandant prüft ihm übersandte Entwürfe und Schriftsätze auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Tatsachen und teilt Korrekturen umgehend mit.
  4. Unternehmerische Entscheidungen trifft der Mandant auf Grundlage der Beratung selbst.

PART III – COMPENSATION

§ 7 Honorar und Auslagen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen ist.
  2. Zeithonorare, Pauschalen, Retainer und Projektvergütungen werden gesondert in Textform vereinbart (§ 3a RVG). In gerichtlichen Angelegenheiten darf die vereinbarte Vergütung die gesetzliche Vergütung nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).
  3. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Official fees, Court costs, Reisekosten, Kosten von Korrespondenzanwälten und sonstigen Dritten sowie Auslagen trägt der Mandant zusätzlich.
  5. Die Kanzlei kann angemessene Vorschüsse verlangen (§ 9 RVG).
  6. Bei Fragen zur Rechtsschutzversicherung unterstützt die Kanzlei den Mandanten; ein Anspruch des Mandanten gegen die Kanzlei auf Deckung durch die Versicherung besteht nicht.

TEIL IV – HAFTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 8 Liability

  1. Die Kanzlei haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Kanzlei gemäß § 52 Abs. 1 Set 1 No.. 2 BRAO auf den vierfachen Betrag der für die Kanzlei geltenden Mindestversicherungssumme begrenzt, soweit insoweit Versicherungsschutz besteht.
  3. Wünscht der Mandant eine höhere Haftung, kann er dies mit der Kanzlei vereinbaren; die Kosten einer zusätzlichen Versicherung trägt in diesem Fall der Mandant.
  4. Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten der für die Kanzlei tätigen Rechtsanwälte, Patentanwälte und Mitarbeiter.
  5. Für das Verschulden von im Namen des Mandanten beauftragten ausländischen Korrespondenzanwälten haftet die Kanzlei nicht, wohl aber für eigenes Auswahlverschulden.

§ 9 Communication

  1. Die Kanzlei darf mit dem Mandanten per unverschlüsselter E-Mail kommunizieren, wenn der Mandant nicht widerspricht. Der Mandant ist darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails von Dritten gelesen werden können.
  2. Auf Wunsch des Mandanten nutzt die Kanzlei verschlüsselte Übertragungswege.

§ 10 Aufbewahrung der Handakten

Die Kanzlei bewahrt die Handakten sechs Jahre nach Beendigung des Mandats auf (§ 50 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Danach werden sie vernichtet, wenn der Mandant sie nicht zuvor herausverlangt.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hannover. Die Kanzlei kann den Mandanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

§ 12 Teilunwirksamkeit

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

TEIL V – ERGÄNZENDE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER

§ 13 Anwendungsbereich

Übernimmt die Kanzlei ausnahmsweise das Mandat eines Verbrauchers, gelten Teil I bis IV, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

§ 14 Abweichungen

  1. § 11 Abs. 2 (Place of jurisdiction) gilt nicht; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  2. Wird das Mandat außerhalb der Kanzleiräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
  3. Die Kanzlei ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Auf die Schlichtungsmöglichkeiten bei der Rechtsanwaltskammer Celle und der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (www.s-d-r.org) wird hingewiesen.

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