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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

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  • Instagram-Werbelinks von Bildern ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, sind wettbewerbswidrig und verstossen gegen § 5a Abs. 6 UWG
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    Die Verfügungsbeklagte verstößt mit den ins Netz gestellten Bildern, bei denen Produkte gewerblicher Unternehmen mit einem Link zu deren Homepage versehen sind und dem danebenstehenden Text ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, gegen § 5a Abs. 6 UWG. Danach handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine derartige Verschleierung der Werbung ist bei dem Instagram-blog, den die Verfügungsbeklagte führt, anzunehmen. Ein Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung...

  • Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar nachdem er auf die rechtswidrigen Inhalte der anonymen Kommentare hingewiesen wur
    Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar nachdem er auf die rechtswidrigen Inhalte der anonymen Kommentare hingewiesen wur

    Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, nachdem er auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar.

  • Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege
    Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

    Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) teilweise ab. Weitere neue Vertragsbedingungen werden folgen. Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund / Länder / Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt. EVB-IT Systemlieferung EVB-IT System EVB-IT Erstellung EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstleistung EVB-IT...

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