Anwalt für IT-Recht: Software, Daten und KI für Unternehmen
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Softwarehäuser, IT-Dienstleister, Online-Händler und öffentliche Auftraggeber im gesamten IT-Recht. Unser Gründungspartner Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. ist Jurist und Elektroingenieur. Wir verstehen deshalb nicht nur den Vertrag, sondern auch die Technik dahinter.
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Typische Fälle aus unserer Praxis
Die meisten Mandanten kommen nicht mit einer abstrakten Rechtsfrage zu uns, sondern mit einem konkreten Problem. Vielleicht erkennen Sie Ihre Situation wieder.
Das Softwareprojekt läuft aus dem Ruder
Der Dienstleister ist Monate im Verzug, die gelieferte Software hat gravierende Fehler, und trotzdem liegt die nächste Abschlagsrechnung auf dem Tisch. Oder umgekehrt: Sie haben geliefert, der Kunde verweigert die Abnahme und zahlt nicht. Wir prüfen Vertrag, Pflichtenheft und Projektkorrespondenz, setzen Nachfristen richtig, sichern Ihre Ansprüche und verhandeln oder klagen. Mehr zum IT-Vertragsrecht.
Sie sollen einen SaaS- oder Cloud-Vertrag unterschreiben
Der Anbieter legt seine Standardbedingungen vor: Haftung auf eine Monatsgebühr begrenzt, Verfügbarkeit ohne Gutschriften, keine Regelung zum Datenexport bei Kündigung. Wir zeigen Ihnen, welche Klauseln wirklich riskant sind, formulieren Gegenvorschläge und prüfen den Auftragsverarbeitungsvertrag gleich mit.
Ihr Team nutzt KI-Tools
Mitarbeiter laden Kundendaten in ChatGPT, das Marketing erstellt Bilder mit KI, ein Entwickler übernimmt KI-generierten Code. Wir klären, was die KI-Verordnung (AI Act) und die DSGVO von Ihnen verlangen, wem die Ergebnisse gehören und wie eine praxistaugliche KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen aussieht.
Abmahnung erhalten
Ein Wettbewerber rügt Ihr Impressum, Ihre Preisangaben oder Ihren Cookie-Banner, ein Fotograf verlangt Lizenzgebühren für ein Bild auf Ihrer Website. Die Frist ist meist kurz. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, modifizieren die Erklärung und wehren überhöhte Forderungen ab. Mehr zum Wettbewerbsrecht.
Datenpanne oder Hackerangriff
Ein Laptop ist weg, eine E-Mail mit Kundendaten ging an den falschen Verteiler, Ransomware hat die Server verschlüsselt. Eine Meldung an die Datenschutzbehörde ist in der Regel binnen 72 Stunden fällig. Wir bewerten den Vorfall, formulieren die Meldung und die Information der Betroffenen und begleiten Sie gegenüber Behörden, Versicherern und Vertragspartnern.
Software-Lizenzaudit angekündigt
Ein Hersteller kündigt eine Lizenzprüfung an und stellt anschließend eine Nachforderung im sechsstelligen Bereich. Wir prüfen, welche Auditrechte tatsächlich vereinbart sind, ob die Berechnung stimmt, und verhandeln die Einigung. Mehr zum Lizenzrecht.
Sie starten einen Online-Shop oder eine Plattform
AGB, Widerrufsbelehrung, Bestellbutton, Preisangaben, Datenschutzerklärung und Plattformpflichten nach dem Digital Services Act: Wir erstellen die Rechtstexte passend zu Ihrem Geschäftsmodell, statt Ihnen einen Generator-Text zu liefern. Mehr zum Onlinerecht.
Ihre Wunschdomain ist belegt
Ein Dritter hat Ihren Markennamen als Domain registriert und bietet sie zum Kauf an. Wir prüfen Ansprüche aus Marken- und Namensrecht und führen bei generischen Endungen wie .com das UDRP-Schiedsverfahren vor der WIPO. Mehr zum Domainrecht.
Öffentliche IT-Ausschreibung
Als Bieter wollen Sie wissen, ob Sie eine Ausschreibung rügen können oder wie Sie die EVB-IT-Verträge sauber ausfüllen. Als öffentlicher Auftraggeber brauchen Sie rechtssichere Vergabeunterlagen. Wir begleiten beide Seiten.
IT-Betrieb wird ausgelagert
Rechenzentrum, Support oder Entwicklung gehen an einen externen Dienstleister. Entscheidend sind Leistungsbeschreibung, Service Levels, Exit-Regelungen und der Übergang von Mitarbeitern. Mehr zum IT-Outsourcing.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt: Sie rufen an oder buchen online einen Termin. Bei Fristsachen, etwa einer Abmahnung oder einem Datenschutzvorfall, melden Sie sich bitte sofort telefonisch.
- Erste Einschätzung: Wir sichten Ihre Unterlagen, sagen Ihnen, wo Sie stehen und welche Optionen Sie haben.
- Vorgehen und Kosten: Sie erhalten einen klaren Vorschlag zum weiteren Vorgehen und vorab Transparenz über die Kosten, auf Wunsch als Pauschale.
Warum Unternehmen uns beauftragen
- Technisches Verständnis: Juristen, Ingenieure und Naturwissenschaftler arbeiten bei uns zusammen. Fachbegriffe, Architekturen und Projektmethoden wie Scrum müssen Sie uns nicht erklären.
- Alles aus einer Hand: Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte decken IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Patentrecht gemeinsam ab.
- Vor Ort in ganz Deutschland: Hannover (Hauptsitz), Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart.
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