Onlinerecht
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eCommerce, bussiness-to-bussiness, btc. sind Begriffe, die eine so weitreichende rechtliche Gestaltungsmöglichkeit bieten, dass – derzeit – quasi jeder hiervon profitieren kann. Wer heute die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und in die kurz- oder mittelfristige Planung einbezieht, hat ungleich höhere Chancen, langfristige Erfolge zu erzielen.
So sind wir beispielsweise in den nachfolgenden Schwerpunkten aktiv:
- Software- und Hardwarevertragsgestaltung (auch Softwarepflegevertragsrecht, Softwareüberlassungs- und Lizenzrecht, Hardwarekaufvertrag, Servicevertrag, Supportvertragsrecht, Wartungsvertragsrecht, Hotlinevertäge, Fernwartung, Providervertrag, Freewarevertrag, Sharewarevertrag, GPL-Recht, Quellcodevereinbarungen, Gehaimhaltungsabreden),
- Vertriebsrecht,
- Projektverträge,
- Subunternehmer- und Auftragsrecht,
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen,
- Datenschutzrecht,
- Unternehmungsgründungsrecht und -nachfolgerecht.