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horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Im Bereich der IT-Landschaft herrschen gesetzliche, unternehmensinterne und vertragliche Regelungen. Mit dem Begriff IT-Compliance können wir in der Unternehmensführung die Einhaltung der Regelungen beschreiben. Compliance bedeutet dabei an sich lediglich, dass die jeweils geltenden rechtlichen Regeln und anerkannten gesellschaftlichen Werten und Normen im Rahmen allen unternehmerischen Handelns stets eingehalten werden. Schon im Lichte der vorhandenen Regelungsdichte für Unternehmen und Unternehmer, grenzüberschreitender Aktivitäten, der zunehmende Regulierung und insbesondere der besonderen Haftung für die Leitungsorgane muss heute jedes Unternehmen ein Compliance Management betreiben. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Risikobehaftete Bereiche der IT-Compliance Dabei müssen in besonderem Maße die...
Eine IT-Ausschreibung ist ein formaler Prozess, bei dem Unternehmen oder Organisationen Angebote von IT-Dienstleistern oder -Anbietern einholen, um bestimmte IT-Projekte, Produkte oder Dienstleistungen zu beschaffen. Die Ausschreibung wird in der Regel veröffentlicht und richtet sich an potenzielle Anbieter, die ihre Angebote einreichen können. Der Zweck einer IT-Ausschreibung besteht darin, eine transparente und faire Auswahl des besten Anbieters für das jeweilige IT-Projekt sicherzustellen. Durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern können die Auftraggeber die Qualität der angebotenen Lösungen vergleichen und die für sie am besten geeignete Option auswählen. Typischerweise umfasst eine IT-Ausschreibung folgende Schritte: Definition der Anforderungen: Der Auftraggeber definiert die spezifischen Anforderungen an das IT-Projekt, Produkt oder die Dienstleistung, die beschafft...
Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz...