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Der Käufer einer Domain kann sich auf die rechtmässige Benutzung des Verkäufers berufen. Die bei Namensrechtsverletzungen gebotene Interessenabwägung führt dazu, daß der Beklagte auf eigene schützenswerte Belange verweisen kann, die einen namensrechtlichen Anspruch der Klägerin ausschließen. LG Köln zu 33 O 39/17 vom 19.12.2017 – Domainkauf und Priorität … Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1 Tatbestand: 2 Die Parteien streiten um die wechselseitige Berechtigung an der Bezeichnung „T“ sowie an einer damit in Zusammenhang stehenden Internetdomain. 3 Die Klägerin ist im Handelsregister seit 2004 unter der...

Grundlagen des Domainnamensrechts: Domains können in unterschiedlichen Schreibweisen adressiert werden, nämlich insbesondere numerisch als IP-Nummern (zB 192.168.1.1) oder in Buchstaben (zB dieDomainrechtler.de). “dieDomainrechtler.de” stellen den Domainnamen dar, die dahinter stehende IP-Nummer ist für diese rechtliche Betrachtung des Domainnamens nicht relevant, wohl aber für das technische Verständnis und die Verwendung des Domainnamens. Mittels der Domainnamen erfolgt eine eindeutige Identifizierung von Geräten innerhalb eines bestimmten Computer-Netzes. Insbesondere zur Identifizierung eines Internet-Servers wurden jene Domainnamen – ähnlich einer Marke – eingeführt und haben sich etabliert. Der Domainname als solcher hat unmittelbar nichts mit den Inhalten eines Webauftrittes und sich daraus ergebenden urheberrechtlichen Problemstellungen zu tun. Vielmehr ersetzt der Domainname lediglich eine allererste IP-Nummer,...

BGH Urteil vom 14. Januar 2020 – VI ZR 496/18 (u.a.) – yelp.de Sachverhalt: Die Klägerin nimmt wegen ihrer Bewertungsdarstellung auf einem Internetportal dessen Betreiber auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte betreibt im Internet unter www.yelp.de ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Internetportal zeigt alle Nutzerbeiträge an und stuft sie ohne manuelle Kontrolle durch eine Software automatisiert und tagesaktuell entweder als „empfohlen“ oder als „(momentan) nicht empfohlen“ ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu fünf Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen“...