27th Nov 2023
Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

IT-Outsourcing ist ein Prozess, bei dem Unternehmen oder Organisationen ihre IT-Aufgaben an externe Dienstleister auslagern. Dies kann eine Vielzahl von IT-Aufgaben umfassen, wie zum Beispiel die Entwicklung von Software, die Verwaltung von Netzwerken, die Wartung von Hardware und die Unterstützung von Endbenutzern. Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen IT-Outsourcing in Betracht ziehen. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Einer der Hauptgründe ist die Kosteneinsparung. Durch die Auslagerung von IT-Aufgaben können Unternehmen die Kosten für die Einstellung und Schulung von IT-Mitarbeitern reduzieren. Darüber hinaus können sie von den Skaleneffekten profitieren, die durch die Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister entstehen. Ein weiterer Vorteil von IT-Outsourcing...

12th Dez 2022
Die juristische Seite der IT-Compliance

Die juristische Seite der IT-Compliance

horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Im Bereich der IT-Landschaft herrschen gesetzliche, unternehmensinterne und vertragliche Regelungen. Mit dem Begriff IT-Compliance können wir in der Unternehmensführung die Einhaltung der Regelungen beschreiben. Compliance bedeutet dabei an sich lediglich, dass die jeweils geltenden rechtlichen Regeln und anerkannten gesellschaftlichen Werten und Normen im Rahmen allen unternehmerischen Handelns stets eingehalten werden. Schon im Lichte der vorhandenen Regelungsdichte für Unternehmen und Unternehmer, grenzüberschreitender Aktivitäten, der zunehmende Regulierung und insbesondere der besonderen Haftung für die Leitungsorgane muss heute jedes Unternehmen ein Compliance Management betreiben. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Risikobehaftete Bereiche der IT-Compliance Dabei müssen in besonderem Maße die...

17th Mai 2016
Ein Wettbewerbsverband kann auch die Anwaltskosten einer anwaltlichen Abmahnung beanspruchen und nicht nur die Verwaltungspauschale

Ein Wettbewerbsverband kann auch die Anwaltskosten einer anwaltlichen Abmahnung beanspruchen und nicht nur die Verwaltungspauschale

1. Beauftragt ein zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen befugter Fachverband einen Anwalt mit einer – sachlich berechtigten – Abmahnung, sind die dadurch entstandenen Anwaltskosten nur dann nicht erstattungsfähig, wenn sich der Fachverband die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen „zur Aufgabe gemacht“ hat. Letzteres hängt nicht allein davon ab, ob die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in der Satzung als Aufgabe des Verbands erwähnt ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Abmahntätigkeit des Verbands über eine gewisse Dauer einen Umfang angenommen hat, bei dem ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Verband aus Kostengründen zur Erfüllung dieser Aufgabe juristisch geschultes Personal einstellen würde; dabei ist dem Verband ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen. 2. Bei Anwendung der unter Ziffer 1. dargestellten Grundsätze...