IT-Outsourcing
IT-Outsourcing-Transaktionen müssen rechtlich begleitet werden. Sowohl lokale, nationale und internatioanles IT-Outsourcing können je nach Inhalt des konkreten Projektes die Beratung zum allgemeinen IT-Recht, Datenschutzrecht, Standesrecht, Kartellrecht, Vergaberechts, sowie zum gewerblichen Rechtsschutzes mitbetreffen. Unsere IT-Outsourcing Praxis umfasst das Outsourcing einfacher oder komplexer Datenbanken, Rechenzentren, Client/ Server Hardware, TK bis hin zur gesamten IT-Struktur eines Unternehmens. So beraten wir umfassend bei der Auslagerung von Informationstechnologie sowie im Bereich des Business Process Outsourcing (BPO). Dabei beraten wir auch im Zusamenhang mit der Auslagerung von IT-Geschäftsprozesse, bei Systemintegrationsverträgen, Kooperationen u.ä. Dies umfasst den gewerblichen Schutz, den Vertrieb und den Einsatz unterschiedlichster IT-Produkte und IT-Dienstleistungen.
In folgenden Bereichen bieten wir unseren Mandanten unsere besonderen Fachkenntnisse im Zusammenhang mit IT-Outsourcing/ IT-Recht: