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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

RSS IP-Recht

  • Wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages
    Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung von geistigem Eigentum (IP) durch Dritte. Die wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages betreffen die Art der Lizenz, Rechte und Pflichten der Parteien, Vergütung, Haftung, Schutzrechte und Beendigung. 1. Präambel Die Präambel beschreibt den Hintergrund des Vertrages, die Parteien und die Ziele der Lizenzvereinbarung. Beispielklausel: „Die Lizenzgeberin ist Inhaberin der Patentrechte an […]
  • IP-Recht Neuigkeiten
    Hier sind die aktuellen Entwicklungen im Bereich des IP-Rechts (Intellectual Property) zusammengefasst: 1. Künstliche Intelligenz (KI) und IP-Rechte 2. Einheitliches Patentgericht (UPC) 3. Nachhaltigkeit und „Green Trademarks“ 4. Blockchain-Technologie im IP-Management 5. Gesetzliche Entwicklungen im Bereich KI und IP 6. Cybersicherheit und IP IP-Recht Das IP-Recht entwickelt sich dynamisch weiter, insbesondere durch technologische Innovationen und […]
  • Know-how in Technik und Naturwissenschaft
    Der Beruf der Patentanwälte erfordert naturwissenschaftliches und technisches Know-how in Verbindung mit juristischen Fachkenntnissen. Patentanwälte sind nämlich generell studierte Naturwissenschaftler oder Ingenieure. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Naturwissenschaft und Technik treiben unseren technischen und gesellschaftlichen Fortschritt an. Sowohl fundierter Kenntnisse auf dem Gebiet der Technik und Naturwissenschaften als auch juristischer Kenntnisse sind erforderlich für den optimalen […]
  • Das IT-Recht im gewerblichen Rechtsschutz
    Das IT-Recht im gewerblichen Rechtsschutz

    Das IT-Recht spielt eine bedeutende Rolle im gewerblichen Rechtsschutz, da es den Schutz von geistigem Eigentum und anderen wettbewerbsrelevanten Aspekten im Zusammenhang mit Informationstechnologie (IT) regelt. Es umfasst verschiedene rechtliche Bereiche, die für Unternehmen im Bereich der Informationstechnologie relevant sind. Im gewerblichen Rechtsschutz bezieht sich das IT-Recht insbesondere auf den Schutz von Software, Datenbanken, Marken, Urheberrechten und Patenten. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb, die Nutzung und den Schutz dieser immateriellen Güter im Zusammenhang mit IT-Produkten und -Dienstleistungen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Das IT-Recht umfasst auch Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und angemessene Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene...

  • Schutzumfang eines Sammelwerks liegt in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente
    Schutzumfang eines Sammelwerks liegt in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente

    a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt. b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste...

  • Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ verletzt das Recht am eigenen Bild
    Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ verletzt das Recht am eigenen Bild

    b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ („Klickköder“) ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein. c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Wer-bung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen. BGH URTEIL I ZR 120/19 – Clickbaiting KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 818 Abs. 2; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

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