13th Feb 2023
Zweck von IT-Sicherheit

Zweck von IT-Sicherheit

Zweck ist der Schutz von grundlegende Informationen wie die Unternehmenswerte, Know-How des Unternehmens, sämtlicher personenbezogenen Daten und des Umsatzes. Ohne eine angemessene Lösung für die IT-Sicherheit, verfügt Ihr Unternehmen über ein unzureichendes Risikomanagement. Auch gesetzlich sind Sie als Geschäftsleitung dazu verpflichtet, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Unter IT-Sicherheit versteht man den Schutz von Informationen und vor allem die Verarbeitung dieser. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Informationssicherheit soll das Manipulieren von Daten und Systemen durch Unautorisierte verhindern. Maßnahmen zur IT-Sicherheit Zugriffskontrollen, Kryptographie, Rechtemanagement, Firewalls, Proxies, Virenscanner, Schwachstellenmanagement – das sind die Maßnahmen, die IT-Sicherheit gewährleisten sollen. IT-Sicherheit beinhaltet nämlich sämtliche technischen und organisatorischen...

11th Nov 2013
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) teilweise ab. Weitere neue Vertragsbedingungen werden folgen. Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund / Länder / Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt. EVB-IT Systemlieferung EVB-IT System EVB-IT Erstellung EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstleistung EVB-IT...

15th Apr 2013
Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

Durch die hohe, einfache Verfügbarkeit von Daten, deren Berechenbarkeit und Verarbeitung in Datenbanken oder anderen computergestützten Systemen stellt Datenschutz eine der zentralen Facetten aktueller und zukünftiger Rechtswirklichkeiten dar. Der Schutz von Daten findet dabei nicht nur im orginären Datenschutzrecht, sondern auch in vielen weiteren Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht (unberechtigte Down-/Uploads geschützter Werke, Datenbankenrecht), Anwendung. Neben dem allgemeinen Datenschutzrecht bestehen viele bereichsspezifische Datenschutzregelungen in anderen Gesetzen. Diese gehen den allgemeinen Normen der jeweiligen Landes-Datenschutzgesetze und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor ( § 1 Abs. 3 und 4 BDSG). Die Landesdatenschutzgesetze gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen...