Presserecht
Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Grundfeste der Demokratie und grundrechtlich hinsichtlich der 3 letztgenannten in den Art. 1, 2 und 5 GG verankert. Medienkommunikation hat unterschiedliche Seiten. Sie kann von heute auf morgen die Ehre und das Ansehen eines Menschen rechtswidrig zerstören. Als unwahre Tatsachenbehauptung, rechtswidrige oder manipulierte Fotoaufnahme oder durch Berichterstattung aus besonders privaten Sphären werden die Grundrechte verletzt. Entsprechendes gilt für eine Filmberichterstattung. Dagegen können Unterlassung, Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, oder – ausnahmsweise – der Widerruf ein effektives Mittel sein. Negative Berichterstattung muss jedoch nicht stets juristisch geandet werden. Selbst erfolgreiche Prozesse können im Lichte ihrer erneuten Öffentlichkeitswirkung negative Folgen haben. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage...