Warum sind wir im IT-/TK-Recht tätig?
Die IT-/TK-Branche kennen wir von unseren Mandanten sowie durch die besondere Aus- und Fortbildung unserer Rechtsanwälte. So hat unser seit nunmehr über 16 Jahren auf dem Gebiet des IT-/TK-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert.
Wir kennen natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten, dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt.
Welche Leistungen bieten wir?
Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere:
Projekt- und Unternehmensbegleitung in allen branchenspezifischen Rechtsfragen aus dem IT-/ TK-Markt.
Vertragserstellung und Vertragsprüfung (nebst it-rechtlichen besonderen und allgemeinen AGB)
Lizenzwesen (Software, Hardware, Hinterlegung/ Escrow)
Vertragsdurchsetzung
Abwehr von Ansprüchen
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren
Urheberrecht und Medienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sicherung von Unternehmenswerten.
Welche Kosten entstehen?
Sofern nichts weiter für aussergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe). In einigen verwaltungsrechtlichen Verfahren sind des weiteren amtliche Gebühren und in Gerichtsverfahren in der Regel Gerichtskosten zu berücksichtigen.
Allerdings vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen. Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.
Eine erste konkrete Rechtsberatung bieten wir für Pauschalen ab € 232 an. Des weiteren ermöglichen wir eine telefonische Erstberatung ab € 89 in einfach gelagerten Fällen.
In jedem Fall können Sie von uns für Ihren Einzelfall eine Gebühren- und Kostenabschätzung vorab erwarten.