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IT-Recht von IT-Experten (Internetrecht/ Onlinerecht, IT-Systemrecht, IT-Projektrecht, IT-Vertragsrecht/AGB, Datenschutzrecht, TK-Recht, Technikrecht) Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
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05th Sep 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

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  • Know-how in Technik und Naturwissenschaft
    Der Beruf der Patentanwälte erfordert naturwissenschaftliches und technisches Know-how in Verbindung mit juristischen Fachkenntnissen. Patentanwälte sind nämlich generell studierte Naturwissenschaftler oder Ingenieure. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Naturwissenschaft und Technik treiben unseren technischen und gesellschaftlichen Fortschritt an. Sowohl fundierter Kenntnisse auf dem Gebiet der Technik und Naturwissenschaften als auch juristischer Kenntnisse sind erforderlich für den optimalen […]
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    Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Ausgezeichnete Qualifikation Rechtsanwälte Ihren Fragestellungen können wir mit bester Qualifikation begegnen: wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte. Fachanwälte Neben Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz tragen wir Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht sowie Vergaberecht. Patentanwälte Sie benötigen noch mehr Expertise? […]
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    Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 […]
  • Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar ist.
    Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar ist.

    1. Ob eine per Email dem Kunden übersandte automatische Antwort neben der Wissenserklärung des § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB zugleich auch eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung beinhaltet, ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. 2. Eine mit „Auftragsbestätigung“ überschriebene automatische Email, die eine Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB beinhaltet, ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen. 3. Die in einer Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB enthaltene Erklärung „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir werden Ihre Bestellung umgehend bearbeiten.“ lässt im Rahmen der Auslegung regelmäßig den Schluss zu, dass damit zugleich eine auf...

  • Domainrecht
    Domainrecht

    Grundlagen des Domainnamensrechts: Domains können in unterschiedlichen Schreibweisen adressiert werden, nämlich insbesondere numerisch als IP-Nummern (zB 192.168.1.1) oder in Buchstaben (zB dieDomainrechtler.de). “dieDomainrechtler.de” stellen den Domainnamen dar, die dahinter stehende IP-Nummer ist für diese rechtliche Betrachtung des Domainnamens nicht relevant, wohl aber für das technische Verständnis und die Verwendung des Domainnamens. Mittels der Domainnamen erfolgt eine eindeutige Identifizierung von Geräten innerhalb eines bestimmten Computer-Netzes. Insbesondere zur Identifizierung eines Internet-Servers wurden jene Domainnamen – ähnlich einer Marke – eingeführt und haben sich etabliert. Der Domainname als solcher hat unmittelbar nichts mit den Inhalten eines Webauftrittes und sich daraus ergebenden urheberrechtlichen Problemstellungen zu tun. Vielmehr ersetzt der Domainname lediglich eine allererste IP-Nummer,...

  • Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied unter Nutzung eines privaten Accounts für diesen erstellt hat
    Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied unter Nutzung eines privaten Accounts für diesen erstellt hat

    LG Frankfurt 15. Zivilkammer vom 24.07.2020 zu Az 2-15 S 187/19, 32 C 3091/19 (48) Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 667 BGB umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied, wenn auch systembedingt unter Nutzung eines privaten Accounts, im Auftrag des Vereins für diesen erstellt hat. vorgehend AG Frankfurt am Main, 18. November 2019, 32 C 3091/19 (48), Urteil …

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