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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

RSS IP-Recht

  • Ideen sind Gold wert – wenn man sie schützt.
    Warum geistiges Eigentum (IP) Ihr wichtigstes Kapital sein kann – und wie der IPblog dabei hilft Sie haben eine geniale Erfindung, ein einzigartiges Design oder ein starkes Markenkonzept? Dann haben Sie schon mehr als viele andere – aber: Nur wer sein geistiges Eigentum (IP) schützt, bewertet und clever verwaltet, hat auch echten wirtschaftlichen Nutzen davon. […]
  • Wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages
    Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung von geistigem Eigentum (IP) durch Dritte. Die wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages betreffen die Art der Lizenz, Rechte und Pflichten der Parteien, Vergütung, Haftung, Schutzrechte und Beendigung. 1. Präambel Die Präambel beschreibt den Hintergrund des Vertrages, die Parteien und die Ziele der Lizenzvereinbarung. Beispielklausel: „Die Lizenzgeberin ist Inhaberin der Patentrechte an […]
  • IP-Recht Neuigkeiten
    Hier sind die aktuellen Entwicklungen im Bereich des IP-Rechts (Intellectual Property) zusammengefasst: 1. Künstliche Intelligenz (KI) und IP-Rechte 2. Einheitliches Patentgericht (UPC) 3. Nachhaltigkeit und „Green Trademarks“ 4. Blockchain-Technologie im IP-Management 5. Gesetzliche Entwicklungen im Bereich KI und IP 6. Cybersicherheit und IP IP-Recht Das IP-Recht entwickelt sich dynamisch weiter, insbesondere durch technologische Innovationen und […]
  • IT-Vertragsrecht: Ein Leitfaden für rechtssichere Vereinbarungen
    IT-Vertragsrecht: Ein Leitfaden für rechtssichere Vereinbarungen

    Das IT-Vertragsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge im Bereich der Informationstechnologie. In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen solche Verträge immer mehr an Bedeutung. Um rechtssichere Vereinbarungen zu treffen, ist es daher unerlässlich, die Grundlagen des IT-Vertragsrechts zu verstehen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte dieses Rechtsgebiets unter verschiedenen Zwischenüberschriften erläutert. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung. Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss im IT-Vertragsrecht folgt im Allgemeinen den gleichen Prinzipien wie in anderen Rechtsgebieten. Es ist jedoch wichtig, dass alle relevanten Informationen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Insbesondere bei komplexen IT-Projekten sollten die Vertragsparteien alle Details, wie...

  • (Unterlassungs-)Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung bejaht.
    (Unterlassungs-)Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung bejaht.

    Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung bejaht. Danach sind die Betreiber von Internetangeboten wie YouTube im Ausgangspunkt zwar nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt. Welche Pflichten den Dienstanbieter dabei treffen, insbesondere ob und wieweit er zur Sperrung und dann zur Prüfung und Überwachung der bei ihm hochgeladenen Inhalte verpflichtet ist, bestimmt sich danach, was dem Betreiber nach...

  • Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum verstösst gegen TMG und ist deshalb auch wettbewerbswidrig.
    Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum verstösst gegen TMG und ist deshalb auch wettbewerbswidrig.

    Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht: Gegen eine Vereinbarkeit der Einrichtung einer Mehrwertdienstenummer mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG und Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG spricht zunächst der Wortlaut dieser Bestimmungen, die mit der Angabe von Kontaktmöglichkeiten eine schnelle, unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen sollen. Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, können über den üblichen Verbindungsentgelten liegende und von der vom Anrufer einer Mehrwertdienstenummer nicht immer beeinflussbaren...

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