14th Aug 2023
IT-Recht als wichtiger Bereich des Rechts

IT-Recht als wichtiger Bereich des Rechts

IT-Recht ist ein wichtiger Bereich des Rechts, der sich mit der rechtlichen Regulierung von Informationstechnologie und der Nutzung von Computern und dem Internet befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Themen, darunter Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Haftungsfragen und Cyberkriminalität. In der heutigen digitalen Welt ist IT-Recht von entscheidender Bedeutung für Unternehmen und Einzelpersonen, die Technologie nutzen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, um rechtliche Probleme und finanzielle Verluste zu vermeiden. Einzelpersonen müssen sich auch bewusst sein, wie sie ihre persönlichen Daten schützen und welche Rechte sie haben, wenn ihre Daten von Unternehmen oder Regierungsbehörden gesammelt und genutzt werden. Ein wichtiger Aspekt des IT-Rechts ist der Datenschutz....

04th Dez 2013
IT-Recht-Praxis: Internetrecht, Onlinerecht, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internationales IT-Recht, IT-Vergabrecht, Presserecht, IT-spezifisches Strafrecht

IT-Recht-Praxis: Internetrecht, Onlinerecht, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internationales IT-Recht, IT-Vergabrecht, Presserecht, IT-spezifisches Strafrecht

Internetrecht, Onlinerecht: Haftung für Inhalte im Internet Onlinespezifisches Urheberrecht Meinungsäußerungen im Netz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Ehrschutz Providerverträge, Providerhaftung Abmahnungen und deren Abwehr Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites Haftung von Foren- und Plattformbetreibern Filesharing, illegaler Download von Musik und Filmen Haftung für Hyperlinks, Suchmaschinen Datenschutz, Erstellung von Datenschutzerklärungen Domainstreitigkeiten, Recht der Domains Online-Marketing (Werbe- und Vermarktungsverträge) Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern, Webdesignern, Medienagenturen, Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops Jugendschutz im Netz E-Commerce, E-Business IT-Vertragsrecht Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellung , -überlassung, -anpassung, Hardwarebeschaffung, Supportverträge, Systemverträge, Lizenzverträge, alternative Lizenzmodelle, Projektverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverterträge) Softwareüberlassung über das Internet APP-bezogene Vertragswerke Datenschutzverträge Erstellung von AGB (auch EVB-IT) Providerverträge (Zugang, Hosting, Housing, ASP)...

10th Jul 2013
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet – in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG – die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift. Eine Telefaxnummer oder ein Kontaktformular genügen nicht.

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet – in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG – die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift. Eine Telefaxnummer oder ein Kontaktformular genügen nicht.

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet – in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG – die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift. Eine Telefaxnummer oder ein Kontaktformular genügen nicht.