IT-Recht

Die IT-Branche kennen wir in allen Stufen ihrer Wertschöpfungskette. Zudem hat unser seit nunmehr über 15 Jahren auf dem Gebiet des IT-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. So sprechen wir Ihre Sprache.

IT-Praxis

Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Rechtspraxis ab. Online, offline, ob als ASIC oder APP.

Gute Rechtsberatung und -vertretung kostet ein Honorar; schlechte ein Vermögen - horak . Rechtsanwälte

IT-Recht

Die IT-Branche kennen wir in allen Stufen ihrer Wertschöpfungskette. Zudem hat unser seit nunmehr über 15 Jahren auf dem Gebiet des IT-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. So sprechen wir Ihre Sprache.

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IT-Praxis

Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Rechtspraxis ab. Online, offline, ob als ASIC oder APP.

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Internetrecht

Internetrecht oder Onlinerecht vereint eine Vielzahl von Rechtsgebieten (u.a. Domainrecht, IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Urheberrecht, Computerrecht, Medienrecht, allgemeines Zivilrecht). Wir kennen uns "im Netz" und seinen deutschen sowie europäischen Regelungen aus.

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IT-Projekte

Die möglichst rechtssichere Umsetzung von Web- und IT-Projekten mit der Erstellung notwendiger Verträge im Bereich des Computerrechts, Urheberrechts und Domainrechts, sowie die Erarbeitung individuell angepasster allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Nebenbedingungen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Konformitätserklärungen usw) gehört zu unserer täglichen Praxis.

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10th Feb 2017
Die Umgehung einer Schutzvorkehrung (WoW) kann wettbewerbswidrig sein

Die Umgehung einer Schutzvorkehrung (WoW) kann wettbewerbswidrig sein

a) Der lauterkeitsrechtliche Schutz eines durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestalteten Ge-chäftsmodells vor gezielter Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG durch Missachtung der Geschäfts-bedingungen setzt grundsätzlich voraus, dass die missachteten Geschäftsbedingungen in die Verträge des Verwenders einbezogen werden und der Inhaltskontrolle standhalten. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller, Vertreiber oder Veranstalter eines Spiels in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Spielregeln niedergelegt hat. Er verdient den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer gezielten Behinderung durch einen Verstoß gegen die Spielregeln nur, wenn diese Spielregeln rechtlich verbindlich sind (Fortfüh-rung von BGH, Urteil vom 30. April 2014 – I ZR 224/12, GRUR 2014, 785 Rn. 32 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet)....

12th Dez 2016
Das Setzen von Links auf eine urheberrechtsverletztende Seite ist „öffentliche Wiedergabe“, wobei die Kenntnis von der Verletzung

Das Setzen von Links auf eine urheberrechtsverletztende Seite ist „öffentliche Wiedergabe“, wobei die Kenntnis von der Verletzung

Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass zur Klärung der Frage, ob das Setzen von Hyperlinks auf eine Website zu geschützten Werken, die auf einer anderen Website ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, zu ermitteln ist, ob die Links ohne Gewinnerzielungsabsicht durch jemanden, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Website nicht kannte oder vernünftigerweise nicht kennen konnte, bereitgestellt wurden oder ob die Links vielmehr mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei im...

19th Sep 2016
Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar ist.

Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar ist.

1. Ob eine per Email dem Kunden übersandte automatische Antwort neben der Wissenserklärung des § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB zugleich auch eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung beinhaltet, ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. 2. Eine mit „Auftragsbestätigung“ überschriebene automatische Email, die eine Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB beinhaltet, ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen. 3. Die in einer Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB enthaltene Erklärung „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir werden Ihre Bestellung umgehend bearbeiten.“ lässt im Rahmen der Auslegung regelmäßig den Schluss zu, dass damit zugleich eine auf...

12th Jul 2016
Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum verstösst gegen TMG und ist deshalb auch wettbewerbswidrig.

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum verstösst gegen TMG und ist deshalb auch wettbewerbswidrig.

Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht: Gegen eine Vereinbarkeit der Einrichtung einer Mehrwertdienstenummer mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG und Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG spricht zunächst der Wortlaut dieser Bestimmungen, die mit der Angabe von Kontaktmöglichkeiten eine schnelle, unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen sollen. Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, können über den üblichen Verbindungsentgelten liegende und von der vom Anrufer einer Mehrwertdienstenummer nicht immer beeinflussbaren...

23rd Okt 2015
Umtausch in Bitcoins sind von der Umsatzsteuer befreit und fallen unter Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112

Umtausch in Bitcoins sind von der Umsatzsteuer befreit und fallen unter Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112

1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen. 2. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie...

28th Jul 2015
(Unterlassungs-)Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung bejaht.

(Unterlassungs-)Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung bejaht.

Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung bejaht. Danach sind die Betreiber von Internetangeboten wie YouTube im Ausgangspunkt zwar nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten. Wird allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt. Welche Pflichten den Dienstanbieter dabei treffen, insbesondere ob und wieweit er zur Sperrung und dann zur Prüfung und Überwachung der bei ihm hochgeladenen Inhalte verpflichtet ist, bestimmt sich danach, was dem Betreiber nach...

11th Dez 2014
Abbruch einer eBay-Aktion durch den Versteigerer führt grds zu Schadensersatzpflicht

Abbruch einer eBay-Aktion durch den Versteigerer führt grds zu Schadensersatzpflicht

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern kann, ohne sich gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen. Der Beklagte bot am 17. Mai 2012 auf der Internet-Plattform eBay für die Dauer von zehn Tagen ein Stromaggregat zu einem Startpreis von 1 € an. Am 19. Mai 2012 brach er die Auktion vorzeitig ab. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt zu dem Startgebot von 1 € Höchstbietender und begehrt – nachdem der Beklagte das Stromaggregat anderweitig veräußert hat – nunmehr Schadensersatz in Höhe des...

03rd Nov 2014
Klausel in AGB wonach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

Klausel in AGB wonach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, so-fern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam. b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt. BGH URTEIL III ZR 32/14 vom 9. Oktober 2014

17th Sep 2014
Bibliotheken dürfen in ihren Sammlungen enthaltene Werke digitalisieren und Nutzern an Terminals zur Verfügung stellen

Bibliotheken dürfen in ihren Sammlungen enthaltene Werke digitalisieren und Nutzern an Terminals zur Verfügung stellen

1. Der Begriff „Regelungen über Verkauf und Lizenzen“ in Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Rechtsinhaber und eine in dieser Bestimmung genannte Einrichtung, wie eine öffentlich zugängliche Bibliothek, für das betroffene Werk einen Lizenz- oder Nutzungsvertrag geschlossen haben müssen, in dem die Bedingungen für die Nutzung des Werks durch die Einrichtung festgelegt sind. 2. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass...

09th Dez 2013
Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis

Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis

IT-Verträge müssen fachspezifisch ausgestaltet werden, um eine rechtssichere Abbildung des zugrundeliegenden IT-Projektes zu gewährleisten. Dabei spielt der Vertragsgegenstand des Hauptvertrages eine zentrale Rolle; geht es um Software, Hardware, Datenbanken, IT-Systeme und/oder TK-Systeme, oder konkrete Teilbereiche. Individual-IT-Verträge/ Grossprojekte Dies beginnt bei Individualsoftware oder Individualprojekten mit der Planungs- und Entwurfsphase, in der durch die Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften entscheidende Weichen für das Vermeiden eines endgültigen Zerwürfnisses zwischen IT-Hersteller und und IT-Auftraggeber sicher gestellt werden soll. Nach Erstellung und Abnahme des IT-Projektes wird – sofern das IT-Projekt nicht schon vorzeitig scheitert – sodann in der Regel die Software gepflegt und mithin durch einen Wartungs-/Service-/Pflegevertrag begleitet, ein Escrow-Vetrag über die Hinterlegung von Quellcode...

04th Dez 2013
IT-Recht-Praxis: Internetrecht, Onlinerecht, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internationales IT-Recht, IT-Vergabrecht, Presserecht, IT-spezifisches Strafrecht

IT-Recht-Praxis: Internetrecht, Onlinerecht, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internationales IT-Recht, IT-Vergabrecht, Presserecht, IT-spezifisches Strafrecht

Internetrecht, Onlinerecht: Haftung für Inhalte im Internet Onlinespezifisches Urheberrecht Meinungsäußerungen im Netz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Ehrschutz Providerverträge, Providerhaftung Abmahnungen und deren Abwehr Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites Haftung von Foren- und Plattformbetreibern Filesharing, illegaler Download von Musik und Filmen Haftung für Hyperlinks, Suchmaschinen Datenschutz, Erstellung von Datenschutzerklärungen Domainstreitigkeiten, Recht der Domains Online-Marketing (Werbe- und Vermarktungsverträge) Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern, Webdesignern, Medienagenturen, Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops Jugendschutz im Netz E-Commerce, E-Business IT-Vertragsrecht Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellung , -überlassung, -anpassung, Hardwarebeschaffung, Supportverträge, Systemverträge, Lizenzverträge, alternative Lizenzmodelle, Projektverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverterträge) Softwareüberlassung über das Internet APP-bezogene Vertragswerke Datenschutzverträge Erstellung von AGB (auch EVB-IT) Providerverträge (Zugang, Hosting, Housing, ASP)...

11th Nov 2013
EVB-IT Vertragsrecht IT-Vergabe Anwalt

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) teilweise ab. Weitere neue Vertragsbedingungen werden folgen. Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund / Länder / Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt. EVB-IT Systemlieferung EVB-IT System EVB-IT Erstellung EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstleistung EVB-IT...

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