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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

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  • Geistiges Eigentum: Die unsichtbaren Kronjuwelen Ihres Unternehmens
    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
  • Ideen sind Gold wert – wenn man sie schützt.
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    RechtsanwaltIT: Ihre Kanzlei für IT-Recht, Internetrecht und smarte Vertragslösungen Cloud-Plattform, App-Entwicklung, KI-Tool oder IT-Outsourcing: Sobald Technik im Spiel ist, wird es nicht nur schnell – sondern auch rechtlich anspruchsvoll. Und genau da kommen wir ins Spiel: RechtsanwaltIT – Ihre Kanzlei für IT-Recht und Internetrecht. Denn auch digitale Projekte brauchen Regeln. Gute Regeln. Was umfasst IT-Recht eigentlich? Mehr als man denkt. Unsere Kanzlei kümmert sich um: Fiktives Beispiel: Das KI-Start-up mit der Lizenz zum Scheitern Das (fiktive) Berliner Start-up „SmartBrief.AI“ entwickelt ein KI-Tool, das automatisch E-Mails zusammenfasst.Sie pitchen erfolgreich, holen Investorengelder und schließen mit einem Konzern einen millionenschweren Softwarevertrag.Doch: Was passiert?➡️ Der Konzern stellt Zahlungen ein – Vertragsbruch steht im Raum.➡️...

  • Entwicklung, Verkauf, Nutzung und Schutz von Software
    Entwicklung, Verkauf, Nutzung und Schutz von Software

    Softwarerecht umfasst die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Verkauf, der Nutzung und dem Schutz von Software. In der heutigen digitalen Welt spielt Softwarerecht eine immer wichtigere Rolle, da Software in nahezu allen Bereichen des Lebens eingesetzt wird. Ein zentraler Aspekt des Softwarerechts ist das Urheberrecht. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Software wird als geistiges Eigentum betrachtet und ist durch das Urheberrecht geschützt. Dies bedeutet, dass der Entwickler das alleinige Recht hat, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Jede unerlaubte Nutzung oder Verbreitung von Software kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber...

  • Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ verletzt das Recht am eigenen Bild
    Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ verletzt das Recht am eigenen Bild

    b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ („Klickköder“) ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein. c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Wer-bung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen. BGH URTEIL I ZR 120/19 – Clickbaiting KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 818 Abs. 2; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

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