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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

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    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
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    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
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  • IT-Recht 2026 – Zwischen Bits, Paragrafen und digitaler Verantwortung
    IT-Recht 2026 – Zwischen Bits, Paragrafen und digitaler Verantwortung

    Als Max an einem Montagmorgen seinen Laptop aufklappt, ist eines sicher: Sein Tag wird wieder digital. Apps, Cloud-Dienste, Vertragsplattformen, Nutzerdaten – alles bewegt sich online. Doch wo viele Daten sind, sind auch rechtliche Pflichten nicht weit. Willkommen im IT-Recht 2026 – dem Rechtsgebiet, das digitale Geschäftsmodelle absichert, Risiken minimiert und Innovationen ermöglicht. Ein kurzer Rückblick – woher das IT-Recht kommt Noch Anfang der 2000er-Jahre galt IT-Recht als „Randthema“: Webseiten, E-Mails, einfache Online-Shops. Rechtliche Fragen drehten sich um Provider-Haftung oder Datenschutz als Nebenschauplatz. Doch die Digitalisierung hat alles verändert: Cloud-Computing und Software as a Service (SaaS) wurden zum Standard. Mobile Apps, Plattformökonomien, digitale Automatisierung sind Alltag. Daten sind Wirtschaftsgut Nr. 1...

  • „Internetradio kostenlos“ wettbewerbswidrig, da für Lifestream der GVL-Tarif zahlbar ist
    „Internetradio kostenlos“ wettbewerbswidrig, da für Lifestream der GVL-Tarif zahlbar ist

    Die Aussage erweckt bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck, dass Internetradio-Betreiber kraft einer Lizenz der S… und der technischen Infrastruktur der Antragsgegner Internetradio in Deutschland ausstrahlen können, ohne das Vergütungspflichten unter anderem gegenüber der Antragstellerin und den von ihr vertretenen ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern entstehen. Tatsächlich entsteht für die Internetradio-Betreiber in Deutschland jedoch eine solche Vergütungspflicht aus §§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG. Die Frage, ob bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Ansprüche aus Leistungsschutzrechten bestehen, richtet sich gem. Art. 8 VO 864/07 nach dem Recht des Landes, für das Rechtsschutz begehrt wird (Schutzland). Das Recht des Schutzlandes bestimmt auch, welche Handlungen als Verwertungshandlungen unter ein von ihm anerkanntes Schutzrecht fallen...

  • Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer  Äußerung als „jugendgefährdend“ und der daran geknüpften  bußgeldbewehrten Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten
    Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als „jugendgefährdend“ und der daran geknüpften bußgeldbewehrten Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten

    Entscheidungen, die an die Bewertung einer durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Äußerung als jugendgefährdend nachteilige Rechtsfolgen knüpfen, müssen der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit Rechnung tragen. Diese Grundsätze sind auch dann zu beachten, wenn nicht die Meinungsäußerung selbst Gegenstand eines Verfahrens ist, sondern deren Bewertung ihrerseits Grundlage für eine weitere belastende staatliche Maßnahme wird. Soweit eine Einstufung von Äußerungen als „jugendgefährdend“ die Grundlage für die bußgeldbewehrte Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten bildet, muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch berücksichtigt werden, welche Bedeutung eine solche Pflicht für die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung der Betroffenen besitzt. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute...

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