27th Nov 2023
Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

IT-Outsourcing ist ein Prozess, bei dem Unternehmen oder Organisationen ihre IT-Aufgaben an externe Dienstleister auslagern. Dies kann eine Vielzahl von IT-Aufgaben umfassen, wie zum Beispiel die Entwicklung von Software, die Verwaltung von Netzwerken, die Wartung von Hardware und die Unterstützung von Endbenutzern. Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen IT-Outsourcing in Betracht ziehen. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Einer der Hauptgründe ist die Kosteneinsparung. Durch die Auslagerung von IT-Aufgaben können Unternehmen die Kosten für die Einstellung und Schulung von IT-Mitarbeitern reduzieren. Darüber hinaus können sie von den Skaleneffekten profitieren, die durch die Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister entstehen. Ein weiterer Vorteil von IT-Outsourcing...

30th Mai 2018
Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Ping-Anrufe hat erheblichen Erfolg

Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen Ping-Anrufe hat erheblichen Erfolg

Die Bundesnetzagentur ist erneut gegen Ping-Anrufe vorgegangen und hat die Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen zu mehreren weißrussischen Rufnummern untersagt. „Wir gehen weiterhin konsequent gegen Ping-Anrufe vor. Der Schutz der Verbraucher vor telefonischer Belästigung hat für uns Priorität“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der deutliche Rückgang der Beschwerden über Ping-Anrufe zeigt, dass unsere Maßnahmen erfolgreich sind. Gerade die Preisansageverpflichtung hat Wirkung gezeigt.“ Rückruf kostet mehrere Euro pro Minute Ping-Anrufe sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen. Wenn Mobilfunkkunden die Nummer zurückrufen, erreichen sie häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen....

03rd Nov 2014
Klausel in AGB wonach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

Klausel in AGB wonach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, so-fern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam. b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt. BGH URTEIL III ZR 32/14 vom 9. Oktober 2014