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21st Dez. 2023
Entwicklung, Verkauf, Nutzung und Schutz von Software

Entwicklung, Verkauf, Nutzung und Schutz von Software

Softwarerecht umfasst die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Verkauf, der Nutzung und dem Schutz von Software. In der heutigen digitalen Welt spielt Softwarerecht eine immer wichtigere Rolle, da Software in nahezu allen Bereichen des Lebens eingesetzt wird. Ein zentraler Aspekt des Softwarerechts ist das Urheberrecht. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Software wird als geistiges Eigentum betrachtet und ist durch das Urheberrecht geschützt. Dies bedeutet, dass der Entwickler das alleinige Recht hat, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Jede unerlaubte Nutzung oder Verbreitung von Software kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber...

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  • Geistiges Eigentum: Die unsichtbaren Kronjuwelen Ihres Unternehmens
    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
  • Ideen sind Gold wert – wenn man sie schützt.
    Warum geistiges Eigentum (IP) Ihr wichtigstes Kapital sein kann – und wie der IPblog dabei hilft Sie haben eine geniale Erfindung, ein einzigartiges Design oder ein starkes Markenkonzept? Dann haben Sie schon mehr als viele andere – aber: Nur wer sein geistiges Eigentum (IP) schützt, bewertet und clever verwaltet, hat auch echten wirtschaftlichen Nutzen davon. […]
  • Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis
    Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis

    IT-Verträge müssen fachspezifisch ausgestaltet werden, um eine rechtssichere Abbildung des zugrundeliegenden IT-Projektes zu gewährleisten. Dabei spielt der Vertragsgegenstand des Hauptvertrages eine zentrale Rolle; geht es um Software, Hardware, Datenbanken, IT-Systeme und/oder TK-Systeme, oder konkrete Teilbereiche. Individual-IT-Verträge/ Grossprojekte Dies beginnt bei Individualsoftware oder Individualprojekten mit der Planungs- und Entwurfsphase, in der durch die Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften entscheidende Weichen für das Vermeiden eines endgültigen Zerwürfnisses zwischen IT-Hersteller und und IT-Auftraggeber sicher gestellt werden soll. Nach Erstellung und Abnahme des IT-Projektes wird – sofern das IT-Projekt nicht schon vorzeitig scheitert – sodann in der Regel die Software gepflegt und mithin durch einen Wartungs-/Service-/Pflegevertrag begleitet, ein Escrow-Vetrag über die Hinterlegung von Quellcode...

  • Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ verletzt das Recht am eigenen Bild
    Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ verletzt das Recht am eigenen Bild

    b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ („Klickköder“) ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein. c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Wer-bung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen. BGH URTEIL I ZR 120/19 – Clickbaiting KUG § 22 Satz 1, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 818 Abs. 2; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

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    Jobs in der Rechtspflege – jetzt bewerben

    Unsere Stellenangebote richten sich grundsätzlich sowohl an junge Kollegen als auch erfahrene Berufsträger. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Machen Sie Karriere bei den Horak Rechtsanwälten. Wir haben freie Stellen. Unsere spannenden Herausforderungen für: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 73 56-0 )

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