09th Mai 2013
„Internetradio kostenlos“ wettbewerbswidrig, da für Lifestream der GVL-Tarif zahlbar ist

„Internetradio kostenlos“ wettbewerbswidrig, da für Lifestream der GVL-Tarif zahlbar ist

Die Aussage erweckt bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck, dass Internetradio-Betreiber kraft einer Lizenz der S… und der technischen Infrastruktur der Antragsgegner Internetradio in Deutschland ausstrahlen können, ohne das Vergütungspflichten unter anderem gegenüber der Antragstellerin und den von ihr vertretenen ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern entstehen. Tatsächlich entsteht für die Internetradio-Betreiber in Deutschland jedoch eine solche Vergütungspflicht aus §§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG. Die Frage, ob bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Ansprüche aus Leistungsschutzrechten bestehen, richtet sich gem. Art. 8 VO 864/07 nach dem Recht des Landes, für das Rechtsschutz begehrt wird (Schutzland). Das Recht des Schutzlandes bestimmt auch, welche Handlungen als Verwertungshandlungen unter ein von ihm anerkanntes Schutzrecht fallen...