27th Nov 2023
Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

Durch IT-Outsourcing zu externen Dienstleistern auslagern

IT-Outsourcing ist ein Prozess, bei dem Unternehmen oder Organisationen ihre IT-Aufgaben an externe Dienstleister auslagern. Dies kann eine Vielzahl von IT-Aufgaben umfassen, wie zum Beispiel die Entwicklung von Software, die Verwaltung von Netzwerken, die Wartung von Hardware und die Unterstützung von Endbenutzern. Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen IT-Outsourcing in Betracht ziehen. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Einer der Hauptgründe ist die Kosteneinsparung. Durch die Auslagerung von IT-Aufgaben können Unternehmen die Kosten für die Einstellung und Schulung von IT-Mitarbeitern reduzieren. Darüber hinaus können sie von den Skaleneffekten profitieren, die durch die Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister entstehen. Ein weiterer Vorteil von IT-Outsourcing...

13th Feb 2023
Zweck von IT-Sicherheit

Zweck von IT-Sicherheit

Zweck ist der Schutz von grundlegende Informationen wie die Unternehmenswerte, Know-How des Unternehmens, sämtlicher personenbezogenen Daten und des Umsatzes. Ohne eine angemessene Lösung für die IT-Sicherheit, verfügt Ihr Unternehmen über ein unzureichendes Risikomanagement. Auch gesetzlich sind Sie als Geschäftsleitung dazu verpflichtet, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Unter IT-Sicherheit versteht man den Schutz von Informationen und vor allem die Verarbeitung dieser. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Informationssicherheit soll das Manipulieren von Daten und Systemen durch Unautorisierte verhindern. Maßnahmen zur IT-Sicherheit Zugriffskontrollen, Kryptographie, Rechtemanagement, Firewalls, Proxies, Virenscanner, Schwachstellenmanagement – das sind die Maßnahmen, die IT-Sicherheit gewährleisten sollen. IT-Sicherheit beinhaltet nämlich sämtliche technischen und organisatorischen...

03rd Jan 2022
E-Mail-Werbe-Einblendung stellt ein hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen der Nutzer der E-Mail-Dienste dar

E-Mail-Werbe-Einblendung stellt ein hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen der Nutzer der E-Mail-Dienste dar

1. Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Einblendung von Werbenachrichten in der Inbox eines Nutzers eines E‑Mail-Dienstes in einer Form, die der einer tatsächlichen E‑Mail ähnlich ist, und an derselben Stelle wie eine solche E‑Mail, eine „Verwendung … elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, ohne dass die Bestimmung der Empfänger dieser Nachrichten...