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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

RSS IP-Recht

  • Ideen sind Gold wert – wenn man sie schützt.
    Warum geistiges Eigentum (IP) Ihr wichtigstes Kapital sein kann – und wie der IPblog dabei hilft Sie haben eine geniale Erfindung, ein einzigartiges Design oder ein starkes Markenkonzept? Dann haben Sie schon mehr als viele andere – aber: Nur wer sein geistiges Eigentum (IP) schützt, bewertet und clever verwaltet, hat auch echten wirtschaftlichen Nutzen davon. […]
  • Wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages
    Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung von geistigem Eigentum (IP) durch Dritte. Die wesentlichen Klauseln eines Lizenzvertrages betreffen die Art der Lizenz, Rechte und Pflichten der Parteien, Vergütung, Haftung, Schutzrechte und Beendigung. 1. Präambel Die Präambel beschreibt den Hintergrund des Vertrages, die Parteien und die Ziele der Lizenzvereinbarung. Beispielklausel: „Die Lizenzgeberin ist Inhaberin der Patentrechte an […]
  • IP-Recht Neuigkeiten
    Hier sind die aktuellen Entwicklungen im Bereich des IP-Rechts (Intellectual Property) zusammengefasst: 1. Künstliche Intelligenz (KI) und IP-Rechte 2. Einheitliches Patentgericht (UPC) 3. Nachhaltigkeit und „Green Trademarks“ 4. Blockchain-Technologie im IP-Management 5. Gesetzliche Entwicklungen im Bereich KI und IP 6. Cybersicherheit und IP IP-Recht Das IP-Recht entwickelt sich dynamisch weiter, insbesondere durch technologische Innovationen und […]
  • Instagram-Werbelinks von Bildern ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, sind wettbewerbswidrig und verstossen gegen § 5a Abs. 6 UWG
    Instagram-Werbelinks von Bildern ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, sind wettbewerbswidrig und verstossen gegen § 5a Abs. 6 UWG

    Die Verfügungsbeklagte verstößt mit den ins Netz gestellten Bildern, bei denen Produkte gewerblicher Unternehmen mit einem Link zu deren Homepage versehen sind und dem danebenstehenden Text ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, gegen § 5a Abs. 6 UWG. Danach handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine derartige Verschleierung der Werbung ist bei dem Instagram-blog, den die Verfügungsbeklagte führt, anzunehmen. Ein Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung...

  • Fachkanzleien entdecken
    Fachkanzleien entdecken

    Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor. horak Rechtsanwälte erreichen Sie in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/ Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Wien. Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

  • Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege
    Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

    Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) teilweise ab. Weitere neue Vertragsbedingungen werden folgen. Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund / Länder / Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt. EVB-IT Systemlieferung EVB-IT System EVB-IT Erstellung EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstleistung EVB-IT...

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