17th Sep. 2014
Bibliotheken dürfen in ihren Sammlungen enthaltene Werke digitalisieren und Nutzern an Terminals zur Verfügung stellen

Bibliotheken dürfen in ihren Sammlungen enthaltene Werke digitalisieren und Nutzern an Terminals zur Verfügung stellen

1. Der Begriff „Regelungen über Verkauf und Lizenzen“ in Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Rechtsinhaber und eine in dieser Bestimmung genannte Einrichtung, wie eine öffentlich zugängliche Bibliothek, für das betroffene Werk einen Lizenz- oder Nutzungsvertrag geschlossen haben müssen, in dem die Bedingungen für die Nutzung des Werks durch die Einrichtung festgelegt sind. 2. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass...

09th Dez. 2013
Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis

Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis

IT-Verträge müssen fachspezifisch ausgestaltet werden, um eine rechtssichere Abbildung des zugrundeliegenden IT-Projektes zu gewährleisten. Dabei spielt der Vertragsgegenstand des Hauptvertrages eine zentrale Rolle; geht es um Software, Hardware, Datenbanken, IT-Systeme und/oder TK-Systeme, oder konkrete Teilbereiche. Individual-IT-Verträge/ Grossprojekte Dies beginnt bei Individualsoftware oder Individualprojekten mit der Planungs- und Entwurfsphase, in der durch die Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften entscheidende Weichen für das Vermeiden eines endgültigen Zerwürfnisses zwischen IT-Hersteller und und IT-Auftraggeber sicher gestellt werden soll. Nach Erstellung und Abnahme des IT-Projektes wird – sofern das IT-Projekt nicht schon vorzeitig scheitert – sodann in der Regel die Software gepflegt und mithin durch einen Wartungs-/Service-/Pflegevertrag begleitet, ein Escrow-Vetrag über die Hinterlegung von Quellcode...

04th Dez. 2013
IT-Recht-Praxis: Internetrecht, Onlinerecht, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internationales IT-Recht, IT-Vergabrecht, Presserecht, IT-spezifisches Strafrecht

IT-Recht-Praxis: Internetrecht, Onlinerecht, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Titelschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internationales IT-Recht, IT-Vergabrecht, Presserecht, IT-spezifisches Strafrecht

Internetrecht, Onlinerecht: Haftung für Inhalte im Internet Onlinespezifisches Urheberrecht Meinungsäußerungen im Netz, Schutz des Persönlichkeitsrechts, Ehrschutz Providerverträge, Providerhaftung Abmahnungen und deren Abwehr Erstellung von Nutzungsbedingungen für Websites Haftung von Foren- und Plattformbetreibern Filesharing, illegaler Download von Musik und Filmen Haftung für Hyperlinks, Suchmaschinen Datenschutz, Erstellung von Datenschutzerklärungen Domainstreitigkeiten, Recht der Domains Online-Marketing (Werbe- und Vermarktungsverträge) Rechtliche Betreuung von Internet-Service-Providern, Webdesignern, Medienagenturen, Betreibern von Webshops Websites und eBay-Shops Jugendschutz im Netz E-Commerce, E-Business IT-Vertragsrecht Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellung , -überlassung, -anpassung, Hardwarebeschaffung, Supportverträge, Systemverträge, Lizenzverträge, alternative Lizenzmodelle, Projektverträge, Vertriebsverträge, Mitarbeiter- und Beraterverterträge) Softwareüberlassung über das Internet APP-bezogene Vertragswerke Datenschutzverträge Erstellung von AGB (auch EVB-IT) Providerverträge (Zugang, Hosting, Housing, ASP)...

11th Nov. 2013
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik, EVB-IT, systemlieferung, Erstellung, Kauf,Dienstleistung, Überlassung, Instandhaltung & Pflege

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) lösen die Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) teilweise ab. Weitere neue Vertragsbedingungen werden folgen. Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund / Länder / Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern neue, die BVB ablösende Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt. EVB-IT Systemlieferung EVB-IT System EVB-IT Erstellung EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstleistung EVB-IT...

14th Okt. 2013
Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar nachdem er auf die rechtswidrigen Inhalte der anonymen Kommentare hingewiesen wur

Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar nachdem er auf die rechtswidrigen Inhalte der anonymen Kommentare hingewiesen wur

Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, nachdem er auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar.

10th Juli 2013
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet – in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG – die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift. Eine Telefaxnummer oder ein Kontaktformular genügen nicht.

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet – in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG – die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift. Eine Telefaxnummer oder ein Kontaktformular genügen nicht.

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet – in Wortlautkongruenz mit dem dadurch umgesetzten Art. 5 Abs. 1 lit c Richtlinie 2000/31/EG – die Angabe der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift. Eine Telefaxnummer oder ein Kontaktformular genügen nicht.

04th Juni 2013
Nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG muss „die Identität und Anschrift des Unternehmers” angegeben werden – eine Filiale genügt nicht

Nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG muss „die Identität und Anschrift des Unternehmers” angegeben werden – eine Filiale genügt nicht

Dem Erfordernis des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, die Identität und Anschrift des Unternehmers anzugeben, genügt allein die Angabe der von dem Unternehmer betriebenen Filialanschriften nicht. Nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG muss „die Identität und Anschrift des Unternehmers” angegeben werden. Art. 7 IV lit. b UGP-RL spricht von der „Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden“. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass dem Verbraucher klare und unmissverständliche Angaben darüber gemacht werden, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt, sodass er ohne Schwierigkeiten und ohne weiteren Ermittlungsaufwand mit dem anbietenden Unternehmen Kontakt aufnehmen kann (vgl. OLG München, WRP 2011, 1213, 1214, OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012 – I-20 U...

15th Apr. 2013
Presserecht

Presserecht

Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Grundfeste der Demokratie und grundrechtlich hinsichtlich der 3 letztgenannten in den Art. 1, 2 und 5 GG verankert. Medienkommunikation hat unterschiedliche Seiten. Sie kann von heute auf morgen die Ehre und das Ansehen eines Menschen rechtswidrig zerstören. Als unwahre Tatsachenbehauptung, rechtswidrige oder manipulierte Fotoaufnahme oder durch Berichterstattung aus besonders privaten Sphären werden die Grundrechte verletzt. Entsprechendes gilt für eine Filmberichterstattung. Dagegen können Unterlassung, Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, oder – ausnahmsweise – der Widerruf ein effektives Mittel sein. Negative Berichterstattung muss jedoch nicht stets juristisch geandet werden. Selbst erfolgreiche Prozesse können im Lichte ihrer erneuten Öffentlichkeitswirkung negative Folgen haben. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage...

15th Apr. 2013
Domainrecht

Domainrecht

Grundlagen des Domainnamensrechts: Domains können in unterschiedlichen Schreibweisen adressiert werden, nämlich insbesondere numerisch als IP-Nummern (zB 192.168.1.1) oder in Buchstaben (zB dieDomainrechtler.de). “dieDomainrechtler.de” stellen den Domainnamen dar, die dahinter stehende IP-Nummer ist für diese rechtliche Betrachtung des Domainnamens nicht relevant, wohl aber für das technische Verständnis und die Verwendung des Domainnamens. Mittels der Domainnamen erfolgt eine eindeutige Identifizierung von Geräten innerhalb eines bestimmten Computer-Netzes. Insbesondere zur Identifizierung eines Internet-Servers wurden jene Domainnamen – ähnlich einer Marke – eingeführt und haben sich etabliert. Der Domainname als solcher hat unmittelbar nichts mit den Inhalten eines Webauftrittes und sich daraus ergebenden urheberrechtlichen Problemstellungen zu tun. Vielmehr ersetzt der Domainname lediglich eine allererste IP-Nummer,...

15th Apr. 2013
Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

Durch die hohe, einfache Verfügbarkeit von Daten, deren Berechenbarkeit und Verarbeitung in Datenbanken oder anderen computergestützten Systemen stellt Datenschutz eine der zentralen Facetten aktueller und zukünftiger Rechtswirklichkeiten dar. Der Schutz von Daten findet dabei nicht nur im orginären Datenschutzrecht, sondern auch in vielen weiteren Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht (unberechtigte Down-/Uploads geschützter Werke, Datenbankenrecht), Anwendung. Neben dem allgemeinen Datenschutzrecht bestehen viele bereichsspezifische Datenschutzregelungen in anderen Gesetzen. Diese gehen den allgemeinen Normen der jeweiligen Landes-Datenschutzgesetze und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor ( § 1 Abs. 3 und 4 BDSG). Die Landesdatenschutzgesetze gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen...

09th Apr. 2013
Warum sind wir im IT-/TK-Recht tätig?

Warum sind wir im IT-/TK-Recht tätig?

Die IT-/TK-Branche kennen wir von unseren Mandanten sowie durch die besondere Aus- und Fortbildung unserer Rechtsanwälte. So hat unser seit nunmehr über 16 Jahren auf dem Gebiet des IT-/TK-Rechts tätiger Anwalt Dipl.-Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. Wir kennen natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten, dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt. Welche Leistungen bieten wir? Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der...

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