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05th Sep. 2023
IT-Vergabe kurz erklärt

IT-Vergabe kurz erklärt

Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. Die IT-Vergabe umfasst die Ausschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Dienstleistern und -Produkten. Die Vergabe von IT-Projekten ist ein wichtiger Prozess, der von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen durchgeführt wird, um die besten IT-Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Eine erfolgreiche IT-Vergabe erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst müssen die Anforderungen des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung klar definiert werden. Dies umfasst die Identifizierung der benötigten IT-Lösungen, die Funktionalität, die Leistung und...

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  • Geistiges Eigentum: Die unsichtbaren Kronjuwelen Ihres Unternehmens
    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
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  • Zweck von IT-Sicherheit
    Zweck von IT-Sicherheit

    Zweck ist der Schutz von grundlegende Informationen wie die Unternehmenswerte, Know-How des Unternehmens, sämtlicher personenbezogenen Daten und des Umsatzes. Ohne eine angemessene Lösung für die IT-Sicherheit, verfügt Ihr Unternehmen über ein unzureichendes Risikomanagement. Auch gesetzlich sind Sie als Geschäftsleitung dazu verpflichtet, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Unter IT-Sicherheit versteht man den Schutz von Informationen und vor allem die Verarbeitung dieser. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Informationssicherheit soll das Manipulieren von Daten und Systemen durch Unautorisierte verhindern. Maßnahmen zur IT-Sicherheit Zugriffskontrollen, Kryptographie, Rechtemanagement, Firewalls, Proxies, Virenscanner, Schwachstellenmanagement – das sind die Maßnahmen, die IT-Sicherheit gewährleisten sollen. IT-Sicherheit beinhaltet nämlich sämtliche technischen und organisatorischen...

  • Umtausch in Bitcoins sind von der Umsatzsteuer befreit und fallen unter Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112
    Umtausch in Bitcoins sind von der Umsatzsteuer befreit und fallen unter Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112

    1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen. 2. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie...

  • Presserecht
    Presserecht

    Medienberichtertstattungsrecht, Persöhnlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind wichtige Grundfeste der Demokratie und grundrechtlich hinsichtlich der 3 letztgenannten in den Art. 1, 2 und 5 GG verankert. Medienkommunikation hat unterschiedliche Seiten. Sie kann von heute auf morgen die Ehre und das Ansehen eines Menschen rechtswidrig zerstören. Als unwahre Tatsachenbehauptung, rechtswidrige oder manipulierte Fotoaufnahme oder durch Berichterstattung aus besonders privaten Sphären werden die Grundrechte verletzt. Entsprechendes gilt für eine Filmberichterstattung. Dagegen können Unterlassung, Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Schadenersatz, oder – ausnahmsweise – der Widerruf ein effektives Mittel sein. Negative Berichterstattung muss jedoch nicht stets juristisch geandet werden. Selbst erfolgreiche Prozesse können im Lichte ihrer erneuten Öffentlichkeitswirkung negative Folgen haben. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage...

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