Automatische Auswahl von Bewertungen durch ein Bewertungsportal wie yelp.de ist zulässig
BGH Urteil vom 14. Januar 2020 – VI ZR 496/18 (u.a.) – yelp.de Sachverhalt: Die Klägerin nimmt wegen ihrer Bewertungsdarstellung auf einem Internetportal dessen Betreiber auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte betreibt im Internet unter www.yelp.de ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Internetportal zeigt alle Nutzerbeiträge an und stuft sie ohne manuelle Kontrolle durch eine Software automatisiert und tagesaktuell entweder als „empfohlen“ oder als „(momentan) nicht empfohlen“ ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu fünf Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen“...