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20th Feb. 2024
IT-Vertragsrecht: Ein Leitfaden für rechtssichere Vereinbarungen

IT-Vertragsrecht: Ein Leitfaden für rechtssichere Vereinbarungen

Das IT-Vertragsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge im Bereich der Informationstechnologie. In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen solche Verträge immer mehr an Bedeutung. Um rechtssichere Vereinbarungen zu treffen, ist es daher unerlässlich, die Grundlagen des IT-Vertragsrechts zu verstehen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte dieses Rechtsgebiets unter verschiedenen Zwischenüberschriften erläutert. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung. Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss im IT-Vertragsrecht folgt im Allgemeinen den gleichen Prinzipien wie in anderen Rechtsgebieten. Es ist jedoch wichtig, dass alle relevanten Informationen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Insbesondere bei komplexen IT-Projekten sollten die Vertragsparteien alle Details, wie...

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    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
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  • „Internetradio kostenlos“ wettbewerbswidrig, da für Lifestream der GVL-Tarif zahlbar ist
    „Internetradio kostenlos“ wettbewerbswidrig, da für Lifestream der GVL-Tarif zahlbar ist

    Die Aussage erweckt bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck, dass Internetradio-Betreiber kraft einer Lizenz der S… und der technischen Infrastruktur der Antragsgegner Internetradio in Deutschland ausstrahlen können, ohne das Vergütungspflichten unter anderem gegenüber der Antragstellerin und den von ihr vertretenen ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern entstehen. Tatsächlich entsteht für die Internetradio-Betreiber in Deutschland jedoch eine solche Vergütungspflicht aus §§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG. Die Frage, ob bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Ansprüche aus Leistungsschutzrechten bestehen, richtet sich gem. Art. 8 VO 864/07 nach dem Recht des Landes, für das Rechtsschutz begehrt wird (Schutzland). Das Recht des Schutzlandes bestimmt auch, welche Handlungen als Verwertungshandlungen unter ein von ihm anerkanntes Schutzrecht fallen...

  • Schutzumfang eines Sammelwerks liegt in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente
    Schutzumfang eines Sammelwerks liegt in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente

    a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt. b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste...

  • Fachkanzleien entdecken

    Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Ausgezeichnete Qualifikation Rechtsanwälte Ihren Fragestellungen können wir mit bester Qualifikation begegnen: wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte. Fachanwälte Neben Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz tragen wir Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht sowie Vergaberecht. Patentanwälte Sie benötigen noch mehr Expertise? Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen. Lernen Sie uns kennen! Hauptsitz Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Kontaktieren...

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