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20th Feb. 2024
IT-Vertragsrecht: Ein Leitfaden für rechtssichere Vereinbarungen

IT-Vertragsrecht: Ein Leitfaden für rechtssichere Vereinbarungen

Das IT-Vertragsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge im Bereich der Informationstechnologie. In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen solche Verträge immer mehr an Bedeutung. Um rechtssichere Vereinbarungen zu treffen, ist es daher unerlässlich, die Grundlagen des IT-Vertragsrechts zu verstehen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte dieses Rechtsgebiets unter verschiedenen Zwischenüberschriften erläutert. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung. Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss im IT-Vertragsrecht folgt im Allgemeinen den gleichen Prinzipien wie in anderen Rechtsgebieten. Es ist jedoch wichtig, dass alle relevanten Informationen und Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Insbesondere bei komplexen IT-Projekten sollten die Vertragsparteien alle Details, wie...

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  • Geistiges Eigentum: Die unsichtbaren Kronjuwelen Ihres Unternehmens
    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
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  • Klausel in AGB wonach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.
    Klausel in AGB wonach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

    a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein „Pfand“ in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als „pauschalierter Schadensersatz“ einbehalten wird, so-fern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam. b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt. BGH URTEIL III ZR 32/14 vom 9. Oktober 2014

  • Domain-Schiedsverfahren vor der WIPO (UDRP) und ADR-Verfahren
    Domain-Schiedsverfahren vor der WIPO (UDRP) und ADR-Verfahren

    Grundlagen der Domain-Schiedsverfahren: Es gibt auf der Basis deutschen Rechts keine gesonderte Schiedsgerichts- oder Schlichtungsstelle für Domainrecht. Insbesondere für den Bereich der Domainstreitigkeiten existieren für bestimmte Domains diverse Schiedstellen, wie beispielsweise die WIPO Schiedsstelle (World Intellectual Property Organisation), die auf der Basis der ICANN-UDRP-Regeln aufbauen. Derartige bei Ämtern des geistigen Eigentums angesiedelte Schiedstellen entscheiden allerdings bis heute eher zugunsten der Schutzrechtsinhaber; zudem sind Verfahren und Inhalte des Schiedsspruches beschränkt. So kann beispielsweise häufig kein Schadensersatz zugesprochen werden. Im Unterschied zu den UDRP-Verfahren sind für einzelne Top Level Domains spezielle ADR-Verfahren ausgebildet, die sich teils erheblich von den UDRP-Regeln unterscheiden. So existiert mit dem .EU-ADR-Verfahren ein besonderes Schiedsverfahren, dessen .eu-ADR-Verfahrensregeln und...

  • Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied unter Nutzung eines privaten Accounts für diesen erstellt hat
    Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied unter Nutzung eines privaten Accounts für diesen erstellt hat

    LG Frankfurt 15. Zivilkammer vom 24.07.2020 zu Az 2-15 S 187/19, 32 C 3091/19 (48) Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 667 BGB umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied, wenn auch systembedingt unter Nutzung eines privaten Accounts, im Auftrag des Vereins für diesen erstellt hat. vorgehend AG Frankfurt am Main, 18. November 2019, 32 C 3091/19 (48), Urteil …

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