10th Dez 2019
Kein Anspruch auf aufsichtliches Einschreiten in einer Datenschutzaufsichtsangelegenheit

Kein Anspruch auf aufsichtliches Einschreiten in einer Datenschutzaufsichtsangelegenheit

Die Beteiligten streiten um das Einschreiten des Beklagten in einer Datenschutzaufsichtsangelegenheit. Der Kläger bat die Kreissparkasse … … … mehrfach, ihm seine bei ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten von ihm zu übermitteln.3Die Kreissparkasse … … … teilte dem Kläger mit Schreiben vom 30. Juli 2018 daraufhin mit, dass sie ihm unter Beachtung des Art. 15 Abs. 1 und 2 der DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) sowie § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nunmehr seine Daten übermittle (vgl. Blatt 3 – 6 der Gerichtsakte, Anlage der Klageschrift). Mit einem weiterem Schreiben vom selben Tag teilte die Kreissparkasse … … … dem Kläger noch die seine Person betreffende Bonitätseinschätzung mit. Mit Schreiben vom 3. September 2018 wandte...