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23rd Okt. 2020
Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied unter Nutzung eines privaten Accounts für diesen erstellt hat

Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied unter Nutzung eines privaten Accounts für diesen erstellt hat

LG Frankfurt 15. Zivilkammer vom 24.07.2020 zu Az 2-15 S 187/19, 32 C 3091/19 (48) Die Herausgabepflicht des Vorstandsmitglieds eines Vereins gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 667 BGB umfasst die Administrationsrechte an einer Facebook-Seite, die das Vorstandsmitglied, wenn auch systembedingt unter Nutzung eines privaten Accounts, im Auftrag des Vereins für diesen erstellt hat. vorgehend AG Frankfurt am Main, 18. November 2019, 32 C 3091/19 (48), Urteil …

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  • Geistiges Eigentum: Die unsichtbaren Kronjuwelen Ihres Unternehmens
    Als Leon an diesem Montagmorgen sein Büro betritt, wirkt alles wie immer: Kaffee dampft, der Laptop summt, das Whiteboard zeigt noch die Skizze der letzten Produktidee. Doch dann liest er die E-Mail. Ein Wettbewerber hat ein erstaunlich ähnliches Produkt auf den Markt gebracht – inklusive Name, Design und fast identischer Funktionsweise. Leons Puls steigt. „Das […]
  • Sorten & Sortenschutz – Warum Pflanzen mehr sind als nur Arten
    Wenn wir von „Sorten“ sprechen, meinen wir nicht nur Blumen oder Gemüse aus dem Garten. In rechtlicher Sicht sind Sorten wirtschaftliche Werte — mit Schutzbedarf, Eigentumsrechten und wirtschaftlicher Bedeutung. Vom Saatgut bis zur Ernte, vom Züchter bis zum Händler: Der richtige Umgang mit Sorten ist essenziell — und rechtlich geregelt. Was bedeutet „Sorte“ im Recht? […]
  • Ideen sind Gold wert – wenn man sie schützt.
    Warum geistiges Eigentum (IP) Ihr wichtigstes Kapital sein kann – und wie der IPblog dabei hilft Sie haben eine geniale Erfindung, ein einzigartiges Design oder ein starkes Markenkonzept? Dann haben Sie schon mehr als viele andere – aber: Nur wer sein geistiges Eigentum (IP) schützt, bewertet und clever verwaltet, hat auch echten wirtschaftlichen Nutzen davon. […]
  • Gerichtsprozess als Musikantenstadl zu bezeichnen, kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein
    Gerichtsprozess als Musikantenstadl zu bezeichnen, kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 BvR 180/17 vom 6.6.2017 In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K…, – Bevollmächtigte: … gegen a) den Beschluss des Landgerichts Gera vom 15. Dezember 2016 – 302 Js 36279/14 7 Ns -, b) das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 29. Juni 2016 – 302 Js 36279/14 15 Cs – hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Masing, Paulus am 6. Juni 2017 einstimmig beschlossen: Das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 29. Juni 2016 – 302 Js 36279/14 15 Cs – und der Beschluss des Landgerichts Gera vom 15. Dezember 2016 – 302 Js 36279/14 7 Ns –...

  • Zweck von IT-Sicherheit
    Zweck von IT-Sicherheit

    Zweck ist der Schutz von grundlegende Informationen wie die Unternehmenswerte, Know-How des Unternehmens, sämtlicher personenbezogenen Daten und des Umsatzes. Ohne eine angemessene Lösung für die IT-Sicherheit, verfügt Ihr Unternehmen über ein unzureichendes Risikomanagement. Auch gesetzlich sind Sie als Geschäftsleitung dazu verpflichtet, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Unter IT-Sicherheit versteht man den Schutz von Informationen und vor allem die Verarbeitung dieser. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Informationssicherheit soll das Manipulieren von Daten und Systemen durch Unautorisierte verhindern. Maßnahmen zur IT-Sicherheit Zugriffskontrollen, Kryptographie, Rechtemanagement, Firewalls, Proxies, Virenscanner, Schwachstellenmanagement – das sind die Maßnahmen, die IT-Sicherheit gewährleisten sollen. IT-Sicherheit beinhaltet nämlich sämtliche technischen und organisatorischen...

  • Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar ist.
    Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die Vertragsdurchführung für den Verkäufer schlechthin unzumutbar ist.

    1. Ob eine per Email dem Kunden übersandte automatische Antwort neben der Wissenserklärung des § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB zugleich auch eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung beinhaltet, ist durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. 2. Eine mit „Auftragsbestätigung“ überschriebene automatische Email, die eine Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB beinhaltet, ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen. 3. Die in einer Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB enthaltene Erklärung „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir werden Ihre Bestellung umgehend bearbeiten.“ lässt im Rahmen der Auslegung regelmäßig den Schluss zu, dass damit zugleich eine auf...

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