Die Umgehung einer Schutzvorkehrung (WoW) kann wettbewerbswidrig sein

一) Der lauterkeitsrechtliche Schutz eines durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestalteten Ge-chäftsmodells vor gezielter Behinderung im Sinne von § 4 号. 4 UWG durch Missachtung der Geschäfts-bedingungen setzt grundsätzlich voraus, dass die missachteten Geschäftsbedingungen in die Verträge des Verwenders einbezogen werden und der Inhaltskontrolle standhalten. 这也适用, wenn der Hersteller, Vertreiber oder Veranstalter eines Spiels in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Spielregeln niedergelegt hat. Er verdient den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer gezielten Behinderung durch einen Verstoß gegen die Spielregeln nur, wenn diese Spielregeln rechtlich verbindlich sind (Fortfüh-rung von BGH, 判决书 30. 四月 2014 – 我ZR 224/12, 小麦 2014, 785 RN. 32 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet).

b) Das bloße Sich-Hinwegsetzen über Vertragsbedingungen reicht für die Bewertung einer geschäftlichen Handlung als wettbewerbswidrig regelmäßig nicht aus. Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzu-treten, die das Wettbewerbsverhalten als unlauter erscheinen lassen. Solche besonderen Umstände kön-nen vorliegen, wenn das pflichtwidrige Verhalten der einen Vertragspartei das durch Allgemeine Ge-schäftsbedingungen ausgestaltete Geschäftsmodell der anderen Vertragspartei beeinträchtigt und damit in unlauterer Weise auf das von der anderen Vertragspartei angebotene Produkt einwirkt. Dabei kann bereits in der mittelbaren Einwirkung auf das Produkt eines Mitbewerbers eine wettbewerbsrechtlich unlautere produktbezogene Behinderung zu sehen sein. Eine Einwirkung auf das Produkt eines Mitbewerbers ist re-gelmäßig als unlauter anzusehen, wenn dabei eine Schutzvorkehrung unterlaufen wird, die eine solche Einwirkung verhindern soll (延续BGH的, 判决书 22. 六月 2011 我ZR 159/10, 小麦 2011, 1018 RN. 69 和 70 = WRP 2011, 1469 – Automobil-Onlinebörse; 判决书 30. 四月 2014 – 我ZR 224/12, 小麦 2014, 785 RN. 37 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet).

Ç) Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Unionsmarke beurteilen sich gemäß Art. 101 ABS. 2 UMV, 艺术. 8 ABS. 2 Rom-II-VO nach deutschem Recht, wenn der Ort der Verletzungshandlung in Deutschland liegt, weil die markenrechtsverletzenden Waren von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen im Internet beworben und angeboten werden.

ð) Ansprüche aus § 125b Nr. 2, § 14 ABS. 6, § 19 ABS. 3 号. 2 MarkenG, § 242 BGB auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Unionsmarke sind nur in Bezug auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union begründet, in denen aufgrund der Verletzungshandlung ein Schaden entstanden ist.

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL I ZR 253/14 从 12. 一月 2017 – World of Warcraft II

UWG§ 4 号. 4; UMV Art. 12 ABS. 1 BUCHST. c und Abs. 2, 艺术. 101 ABS. 2; Rom-II-VO Art. 8 ABS. 2; MarkenG § 125b Nr. 2, § 14 ABS. 6, § 19 ABS. 3 号. 2

一) Der lauterkeitsrechtliche Schutz eines durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestalteten Ge-schäftsmodells vor gezielter Behinderung im Sinne von § 4 号. 4 UWG durch Missachtung der Geschäfts-bedingungen setzt grundsätzlich voraus, dass die missachteten Geschäftsbedingungen in die Verträge des Verwenders einbezogen werden und der Inhaltskontrolle standhalten. 这也适用, wenn der Hersteller, Vertreiber oder Veranstalter eines Spiels in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Spielregeln niedergelegt hat. Er verdient den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer gezielten Behinderung durch einen Verstoß gegen die Spielregeln nur, wenn diese Spielregeln rechtlich verbindlich sind (Fortfüh-rung von BGH, 判决书 30. 四月 2014 – 我ZR 224/12, 小麦 2014, 785 RN. 32 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet).

b) Das bloße Sich-Hinwegsetzen über Vertragsbedingungen reicht für die Bewertung einer geschäftlichen Handlung als wettbewerbswidrig regelmäßig nicht aus. Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzu-treten, die das Wettbewerbsverhalten als unlauter erscheinen lassen. Solche besonderen Umstände kön-nen vorliegen, wenn das pflichtwidrige Verhalten der einen Vertragspartei das durch Allgemeine Ge-schäftsbedingungen ausgestaltete Geschäftsmodell der anderen Vertragspartei beeinträchtigt und damit in unlauterer Weise auf das von der anderen Vertragspartei angebotene Produkt einwirkt. Dabei kann bereits in der mittelbaren Einwirkung auf das Produkt eines Mitbewerbers eine wettbewerbsrechtlich unlautere produktbezogene Behinderung zu sehen sein. Eine Einwirkung auf das Produkt eines Mitbewerbers ist re-gelmäßig als unlauter anzusehen, wenn dabei eine Schutzvorkehrung unterlaufen wird, die eine solche Einwirkung verhindern soll (延续BGH的, 判决书 22. 六月 2011 我ZR 159/10, 小麦 2011, 1018 RN. 69 和 70 = WRP 2011, 1469 – Automobil-Onlinebörse; 判决书 30. 四月 2014 – 我ZR 224/12, 小麦 2014, 785 RN. 37 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet).

Ç) Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Unionsmarke beurteilen sich gemäß Art. 101 ABS. 2 UMV, 艺术. 8 ABS. 2 Rom-II-VO nach deutschem Recht, wenn der Ort der Verletzungshandlung in Deutschland liegt, weil die markenrechtsverletzenden Waren von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen im Internet beworben und angeboten werden.

ð) Ansprüche aus § 125b Nr. 2, § 14 ABS. 6, § 19 ABS. 3 号. 2 MarkenG, § 242 BGB auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Unionsmarke sind nur in Bezug auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union begründet, in denen aufgrund der Verletzungshandlung ein Schaden entstanden ist.

BGH, 判决书 12. 一月 2017 – 我ZR 253/14 – OLG Hamburg

LG Hamburg

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在那里,我. 从口头谈判,联邦法院的民事法律科 6. 十月 2016 由审判长教授. 博士. Buescher, die Richter Prof. 博士. Schaffert, 教授. 博士. Koch, 博士. Löffler und die Richterin Dr. Schwonke
特此:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg 3. Zivilsenat vom 6. 十一月 2014 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich der mit den Klageanträgen zu Ziffer II 3, 二 4 und II 5 erhobenen Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Klagemarken in Bezug auf andere Mitglied-staaten der Europäischen Union als Deutschland zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Be-rufungsgericht zurückverwiesen.

事实:
申请人, ein US-amerikanisches Unternehmen, hat das Computer-spiel „World of Warcraft“ entwickelt, das in Spielerkreisen auch mit der Abkür-zung „WoW“ bezeichnet wird. Das von der Klägerin hergestellte Spiel wird in Europa durch ihre mittelbare Tochtergesellschaft, die in Frankreich ansässige B. , vertrieben. Die Klägerin ist Inhaberin der Unions-
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wortmarken „WORLD OF WARCRAFT“ und „WOW“ (im Folgenden Klagemar-ken), die für Software für Computerspiele eingetragen sind.
Bei dem Computerspiel „World of Warcraft“ handelt es sich um ein über das Internet spielbares Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiel, bei dem gleich-zeitig mehrere tausend Mitspieler mithilfe von Fantasy-Charakteren eine persis-tente virtuelle Welt bevölkern. Innerhalb der Spielwelt kann der Spielercharakter eine Vielzahl von Aufgaben oder Missionen (sogenannte Quests) erfüllen, die ihm Erfahrungspunkte und Belohnungen etwa in Form von virtuellem Geld oder Ausrüstungsgegenständen (sogenannte Items) einbringen. Weitere Erfahrungs-punkte erhält er für den erfolgreichen Kampf gegen computergesteuerte Cha-raktere und Monster sowie für das Erkunden unbekannter Gebiete. Innerhalb der Spielwelt begegnet der Spielercharakter den Charakteren anderer Spieler, gegen die er kämpfen oder mit denen er kommunizieren oder Handel treiben kann. Die Spielercharaktere können Gruppen bilden, um gemeinsam zu kämp-fen oder Missionen zu erfüllen. Manche Aufgaben lassen sich nur zusammen lösen und bestimmte Items nur in der Gruppe erlangen.
Nach dem Erreichen einer bestimmten Anzahl von Erfahrungspunkten steigt der Spielercharakter um eine Stufe (sogenanntes Level) 到. Bis Level 60 kann er mit jedem geraden, danach mit jedem Stufenanstieg neue Fähigkeiten bei einem Lehrer erlernen. Ab Level 10 erhält er nach jedem Stufenanstieg ei-nen Talentpunkt, den er für die Spezialisierung seiner Fähigkeiten nutzen kann. Außerdem kann er Berufe erlernen, in deren Fertigkeiten er sich durch das Sammeln von Rohstoffen oder das Herstellen von Gegenständen steigert und dadurch zusätzliche Spielerfahrung sammelt. Je höher der Spielercharakter im Levelsystem aufsteigt, desto größere Möglichkeiten entfalten sich für ihn und desto stärker und besser wird er.
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Um an dem Spiel „World of Warcraft“ teilzunehmen, muss der Spieler auf einem Datenträger oder online eine Client-Software erwerben, die ihm die Dar-stellung der Spielwelt auf seinem Computer ermöglicht. Mithilfe der Client-Software verbindet er sich mit dem Server der B. , auf dem die virtuelle Spielwelt und die Spielercharaktere verwaltet und verarbeitet werden (sogenannter Battle.net-Server). Vor Spielbeginn muss sich der Spieler auf dem Battle.net-Server registrieren und einen Battle.net-Account einrichten. Im Zuge des Registriervorgangs werden ihm die „Battle.net-Nutzungsbestim-mungen“, die „World of Warcraft Endbenutzerlizenzvereinbarung“ und die „World of Warcraft-Nutzungsbestimmungen“ angezeigt, denen er zustimmen muss, um die Registrierung abschließen und an dem Online-Spiel teilnehmen zu können.
Die „Battle.net-Nutzungsbestimmungen“ enthalten folgende Regelung:
2. Zusätzliche Lizenzbeschränkungen. Die Ihnen gemäß Artikel 1 gewährte Lizenz unterliegt den in den Artikeln 1 和 2 festgelegten Beschränkungen (insgesamt die „Lizenzbeschränkungen“). Jedwede Nutzung des Service oder eines Spiels, die gegen die Lizenzbeschränkungen verstößt, gilt als Verstoß gegen die Urheberrechte von B. an dem und in Bezug auf den Service und/oder das Spiel. Sie verpflichten sich dazu, unter keinen Umständen:
2.1 Cheats, Automatisierungssoftware (Bots), Hacks, Mods oder jedwede sonstige nicht autorisierte Fremdsoftware, die der Veränderung des Service, eines Spiels oder eines Spielverlaufs dient, herzustellen oder zu nutzen;
In der „World of Warcraft Endbenutzerlizenzvereinbarung“ findet sich fol-gende Bestimmung:
2. Zusätzliche Lizenzbeschränkungen. Die Ihnen gemäß Artikel 1 gewährte Lizenz unterliegt den in den Artikeln 1 和 2 festgelegten Beschränkungen (insgesamt die „Lizenzbeschränkungen“). Jedwede Nutzung des Service oder eines Spiels, die gegen die Lizenzbeschränkungen verstößt, gilt als Verstoß gegen die Urheberrechte von B. an dem und in Bezug auf den Service und/oder das Spiel. Sie verpflichten sich dazu, unter keinen Umständen Folgendes zu tun: [...] 乙. Verwendung von Cheats, Automatisierungssoftware (Bots), Hacks oder anderer unzulässiger Software von Drittanbietern, die die Erfah-rung des Spiels verändern.
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In den „World of Warcraft-Nutzungsbestimmungen“ heißt es:
我. Zugang zum Service [...] 2. Gewährung einer beschränkten Lizenz zur Nutzung des Service. Vor-behaltlich Ihrer Zustimmung zu und laufenden Einhaltung der B. -Vereinbarungen, gewährt Ihnen B. hiermit eine beschränkte, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht in Unterli-zenz vergebbare, nicht exklusive Lizenz, die Sie hiermit akzeptieren, zur Nutzung des Service ausschließlich für Ihre eigenen, nicht kom-merziellen Unterhaltungszwecke durch Zugang zum Service anhand eines zugelassen, nicht modifizierten Game Client. Sie dürfen den Service nicht für irgendeinen anderen Zweck oder verbunden mit ir-gendeiner anderen Software verwenden. [...] 三. Nutzungsbeschränkungen für World of Warcraft. [...] 2. Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen [...] (2) Cheats, „Mods“ und/oder Hacks erstellen oder verwenden, sowie jegliche andere von Dritten hergestellte Software verwenden, die das Spielerlebnis von World of Warcraft verändert.
Die B. erzielt Umsätze aus dem Vertrieb des Spiels „World of Warcraft“ überwiegend dadurch, dass die Spieler ab Level 21 monatliche Teilnahmegebühren entrichten müssen. Weitere Einnahmen erzielt sie aus dem Verkauf der Client-Software.
Die Beklagte zu 2 bietet seit dem Jahr 2009 auf ihren Internetseiten „www.honorbuddy.com“ und „www.gatherbuddy.com“ die Computerprogramme „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“ (sogenannte Buddy-Bots) 一个. Der Beklagte zu 1 ist Mitgeschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der Beklagten zu 2; er ist im Impressum der Internetseiten als „Responsible for the content of the web-site“ ausgewiesen.
Die Buddy-Bots der Beklagten ermöglichen die Automatisierung von Spielaktionen in dem Spiel „World of Warcraft“. Die Software „Honorbuddy“ sucht und absolviert ohne Zutun des Spielers Quests, durch die sein Fantasy-Charakter Erfahrungspunkte und Belohnungen erlangen und gegebenenfalls automatisch in das nächste Spiellevel aufsteigen kann. Die Software „Gather-buddy“ sammelt von selbst bestimmte Rohstoffe. Auf diese Weise kann der
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Spieler in seiner Abwesenheit zeitraubende oder spielerisch reizlose Spielzüge durch die Buddy-Bots ausführen lassen und die Weiterentwicklung seines Spie-lercharakters fördern. Die Buddy-Bots initiieren keine Kämpfe mit den Charakte-ren anderer Spieler und reagieren nicht auf deren Ansprache.
Auf der Internetseite „www.honorbuddy.com“ finden sich die Angaben „WoW Bot Honorbuddy – All in One WOW Bot“ und „Honorbuddy ist ein World of Warcraft PVP Leveling und Questing Bot“. Auf der Internetseite „www.gather-buddy.com“ wird mit den Angaben „WOW Bot Gatherbuddy – WOW Bot Gathe-ring“ und „Gatherbuddy ist ein einfach zu gründen und zu betreiben World of Warcraft Bot“ geworben. In den Quelltexten der Webseiten werden die Zeichen „WOW Bot“ und „World of Warcraft [...] Bot“ als Schlagwörter (sogenannte Me-tatags) verwendet.
Die Klägerin setzt zur Aufdeckung von Bots die Softwarekomponente “Warden” ein. Die Buddy-Bots der Beklagten sind mit der Programmkomponen-te “TripWire” ausgestattet, die die Entdeckung der Bots verhindern soll und be-wirkt, dass bei der drohenden Aufdeckung des Bot-Einsatzes das Spiel des Nutzers automatisch beendet wird.
Die Klägerin beanstandet den Vertrieb der Buddy-Bots aus eigenem Recht und in gewillkürter Prozessstandschaft für die B. als wettbewerbswidrige Behinderung. In der Verwendung der Zeichen „World of Warcraft Bot“ und „WOW Bot“ auf den Internetseiten der Beklagten sieht sie Verletzungen ihrer Rechte an den Klagemarken.
Die Klägerin hat zuletzt beantragt,
我. die Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen, es im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen,
Software anzubieten und/oder zu verbreiten, die es dem Nutzer der Softwa-re ermöglicht, im Online-Spiel „World of Warcraft“ durch folgende Funktionen den Spielverlauf zu beeinflussen:
Automatisches Suchen und Absolvieren von Aufgaben (Questing);
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Automatisches Sammeln von Kräutern, insbesondere von Frost Lotus, Icethorn, Lichbloom, Adder’s Tongue, Taubnessel (Deadnettle), Goldclo-ver, Talandra’s Rose, Tigerlilie (Tiger Lily) und Teufelslotus (Felt Lotus);
Automatisches Sammeln von Erzen und Edelsteinen, insbesondere von Titanerz, Saronit-Erz, Kobalt-Erz, Eternium-Erz, Khorium-Erz, Adamantit-Erz und Teufelseisen-Erz;
und/oder
Automatisches Sammeln von Wolken (Clouds), insbesondere von Arctic Clouds in den Zonen Dragonblight, Icecrown und Storm Peaks, von Cin-der Clouds (Eternal Fire) in den Zonen Dragonblight und Wintergrasp, von Steam Clouds in den Zonen Borean Tundra und Sholazar Basin, von Swamp Gas, Felmist, Arcane Vortex und Windy Clouds in der Zone Bur-ning Crusade;
二. 1. die Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen, 避免, im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Europäischen Uni-on
一) unter dem Zeichen „World of Warcraft Bot“
und/oder
b) unter dem Zeichen „WOW Bot“
Software für Computerspiele anzubieten und/oder zu bewerben, wie in den Anlagen K 8 [Screenshots vom Impressum der Internetseiten „www.gatherbuddy.com“ und „www.honorbuddy.com“], Ķ 10 [Screen-shots von der Internetseite „www.honorbuddy.com“] und/oder K 13 [Screenshot von der Internetseite „www.gatherbuddy.com“] wiedergege-ben,
und/oder
diese Zeichen als Metatag im HTML-Code für die Internet-Seiten „www. gatherbuddy.com“ und/oder „www.honorbuddy.com“, auch in Verbindung mit Subdomains, zu benutzen, wie in der Anlage K 14 [Screenshots von den Internetseiten „www.gatherbuddy.com“ und „www.honorbuddy.com“] geschehen;
二. 3. die Beklagten zu verurteilen, der Klägerin unter Vorlage eines einheitli-chen, geordneten Verzeichnisses vollständig und wahrheitsgemäß dar-über Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie die unter Ziffer II 1 be-zeichneten Handlungen begangen haben, und zwar aufgeschlüsselt un-ter Angabe
der verkauften Stückzahlen,
des erzielten Umsatzes,
der betriebenen Werbung, einschließlich der Benutzung der Bezeich-nungen „World of Warcraft Bot“ und/oder „WOW Bot“ als Metatags, aufgeschlüsselt nach Herstellungs- und Verbreitungsauflage, Verbrei-tungszeitraum und Verbreitungsgebiet, einschließlich des Umfangs der im Internet geschalteten Werbung, aufgeschlüsselt nach Websi-tes, auf denen die Werbung geschaltet wurde, sowie der Anzahl der Seitenaufrufe der Werbung;
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二. 4. die Beklagten zu verurteilen, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die tatsächlichen Herstellungskosten der Software, wie sie im Antrag gemäß Ziffer II 1 beschrieben ist, und zwar untergliedert nach direkt zurechenba-ren Kosten (Personal-, Material-, Betriebskosten) und indirekt zurechen-baren Kosten unter Angabe der Grundlagen der Zurechnungsschlüssel;
二. 5. 确定, dass die Beklagten zu 1 und zu 2 als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die in Ziffer Il 1 bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig ent-stehen wird.
Für den Fall, dass der auf wettbewerbswidrige Behinderung gestützte Klageantrag zu Ziffer I abgewiesen wird, hat die Klägerin geltend gemacht, durch das Angebot und die Überlassung der Buddy-Bots veranlassten die Be-klagten die Spieler zur Verletzung ihrer Urheberrechte; sie hat die Beklagten deshalb hilfsweise auf Unterlassung des Angebots und der Verbreitung der Au-tomatisierungssoftware, Vernichtung der vorrätigen Vervielfältigungsstücke und Auskunftserteilung in Anspruch genommen sowie die Feststellung ihrer Scha-densersatzpflicht begehrt.
Das Landgericht hat der Klage mit den Hauptanträgen stattgegeben (LG Hamburg, WRP 2013, 1083). Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg ge-blieben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2015, 110). Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision, deren Zurückweisung die Klägerin beantragt, verfolgen die Beklagten ihren Klageabweisungsantrag weiter.
原因:
一. Das Berufungsgericht hat den Klageanspruch zu Ziffer I wegen wett-bewerbswidriger Behinderung der B. und die Kla- geansprüche zu Ziffer II wegen Verletzung der Markenrechte der Klägerin als begründet erachtet. 为此目的,已经进行了:
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Hinsichtlich des lauterkeitsrechtlichen Klageanspruchs ergebe sich die Aktivlegitimation der Klägerin zwar nicht aus einem eigenen Wettbewerbsver-hältnis zu den Beklagten, aber aus der Mitbewerbereigenschaft der B. , deren Unterlassungsanspruch die Klägerin zulässigerweise in gewillkürter Prozessstandschaft geltend mache.
Mit der Verwendung der Buddy-Bots der Beklagten zu 2 verstießen die Spieler gegen das in den Regelwerken der B. enthal- tene Verbot, Software zur Automatisierung von Spielzügen einzusetzen. Die Klauseln seien auch dann in die vertraglichen Beziehungen zwischen den Spie-lern und der B. betreffend die Nutzung des Battle.net- Servers einbezogen worden und wirksam, wenn es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln sollte.
Eine unlautere Behinderung der B. ergebe sich unter dem Aspekt der Vertriebsstörung. Die Verwendung der Buddy-Bots führe dazu, dass die B. ihr Angebot nicht mehr in seiner ursprünglichen unverfälschten Form auf den Markt bringen könne. 从而, dass sich die Nutzer der Buddy-Bots unter Missachtung der Spielregeln Vorteile gegenüber den anderen Spielern verschafften und kein gemeinsames Spiel mit ihnen möglich sei, büße das auf Wettbewerb zwischen den Spielern ausgerich-tete Spiel „World of Warcraft“ bei den ehrlichen Spielern erheblich an Attraktivi-tät ein. Das könne zur Folge haben, dass die verärgerten und enttäuschten Spieler von einer Spielteilnahme absähen und die B. erhebliche Verluste bei den Einnahmen aus den Abonnementgebühren und dem Vertrieb der Client-Software erleide. Das Angebot der Beklagten sei nicht im Blick auf einen Ergänzungsbedarf der Spieler zulässig.
Die auf den Internetseiten der Beklagten markenmäßig verwendeten Be-zeichnungen „World of Warcraft Bot“ und „WOW Bot“ verletzten die Rechte der Klägerin an den Klagemarken, da Verwechslungsgefahr bestehe. Die Benut-
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zung der Marken sei nicht nach Art. 12 GMV gerechtfertigt, weil sie nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspreche.
Der Beklagte zu 1 hafte neben der Beklagten zu 2 als ihr Geschäftsfüh-rer, weil er mit dem Angebot der Buddy-Bots persönlich befasst gewesen sei.
乙. Die Revision der Beklagten hat nur zu einem geringen Teil Erfolg. Der Klageantrag zu Ziffer I, mit dem die Klägerin einen auf unlautere Behinderung gestützten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch der B. gegen die Beklagte zu 2 geltend macht, ist zulässig (dazu B II) und begründet (dazu B III). Der mit dem Klageantrag zu Ziffer II 1 verfolgte markenrechtliche Unterlassungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte zu 2 ist begründet (dazu B IV). Die mit den Klageanträgen zu Ziffer II 3, 二 4 und II 5 erhobenen Ansprüche auf Erteilung von Auskünften und Feststellung der Scha-denersatzpflicht sind begründet, soweit die Klageanträge sich auf Schäden be-ziehen, die in Deutschland entstanden sind; soweit die Klageanträge sich auf Schäden beziehen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ent-standen sind, kann ihnen aufgrund der vom Berufungsgericht bislang getroffe-nen Feststellungen nicht stattgegeben werden (dazu B V). Der Beklagte zu 1 haftet für die von der Beklagten zu 2 begangenen Rechtsverletzungen (dazu B VI).
我. Die Revision rügt vergeblich, das Berufungsurteil sei nicht mit Gründen versehen, weil die in den Gerichtsakten befindliche Urschrift nicht von den be-teiligten Richtern unterzeichnet worden sei. Das Fehlen der Unterschriften unter einem Urteil stellt allerdings einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 547 号. 6 ZPO dar, weil eine nach Ablauf von fünf Monaten nicht mit den Un-terschriften aller mitwirkenden Richter vollständig zur Geschäftsstelle gelangte Entscheidung als „nicht mit Gründen versehen” gilt (VGL. BGH, 判决书 11. 七月 2007 – 十二ZR 164/03, ,A-RR 2007, 1567 RN. 14 MWN). Das Beru-fungsurteil ist jedoch mit den Unterschriften der mitwirkenden Richter versehen.
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Die Urschrift des Urteils ist in einer beim Berufungsgericht geführten Urteils-sammlung archiviert. Diese Urschrift ist von den beteiligten Richtern unter-zeichnet. Das hat der Senat in der Revisionsverhandlung durch Inaugenschein-nahme des vom Berufungsgericht übersandten Originalurteils festgestellt. Das Original eines Urteils muss nicht bei den Gerichtsakten verbleiben, sondern kann in eine bei Gericht geführte Urteilssammlung aufgenommen werden (VGL. BGH, 判决书 2. 二月 2012 – 我ZR 81/10, 小麦 2012, 945 RN. 14 = WRP 2012, 1222 – Tribenuronmethyl).
二. Der Klageantrag zu Ziffer I, mit dem die Klägerin unter dem Gesichts-punkt der wettbewerbswidrigen Behinderung ein Verbot des Vertriebs der Bud-dy-Bots durch die Beklagten erstrebt, ist zulässig.
1. Der Unterlassungsantrag ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig.
一) 申请人立足其要求我第一个对自己要求和其他上在gewillkürter过程中提出的立场,经济要求在B. . 在上- 自己的要求严格,外国法律的要求也是以统一行动,行动的目标不同病因 (VGL. BGH, 判决书 8. 更多 2007 – 十一ZR 278/06, NJW 2007, 2560 RN. 16 f。; 判决书 23. 七月 2008 – 十二ZR 158/06, NJW 2008, 2922 RN. 19; 决定 27. 十一月 2013 – 三ZR 371/12, 法学Rn中. 2 MWN). 索赔的heranzuziehenden的解释后,操作的参数可以假设, 该替代动作积累是本. 申请人陈述, 最后巫妖可以留待, 如果有权对被告或只有B自己的权利. ; 她可以将这些要求不断- 让自愿代表诉讼denfalls代表自己凝胶趋向. 因此,它已表示, 到法院
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叶选, auf welchen der beiden Klagegründe es die Verurteilung stützt.
b) Eine alternative Klagehäufung verstößt zwar gegen das Gebot des § 253 ABS. 2 号. 2 民事诉讼法典, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (BGH, Be-schluss vom 24. 三月 2011 – 我ZR 108/09, 参考文献略 189, 56 RN. 8 – TÜV I). Die klagende Partei kann in der Revisionsinstanz auch nicht mehr von der alternati-ven zur kumulativen Klagehäufung übergehen, weil darin eine Klageänderung liegt, die in der Revisionsinstanz ausgeschlossen ist (VGL. BGH, 判决书 17. 八月 2011 – 我ZR 108/09, 小麦 2011, 1043 RN. 32 = WRP 2011, 1454 TÜV II). Sie kann jedoch noch in der Revisionsinstanz von der alternativen zur eventuellen Klagehäufung wechseln und die Reihenfolge bestimmen, in der sie die prozessualen Ansprüche geltend machen will (VGL. 参考文献略 189, 56 RN. 13 TÜV I; BGH, 小麦 2011, 1043 RN. 37 – TÜV II; BGH, 判决书 27. Novem-ber 2014 – 我ZR 1/11, 小麦 2015, 689 RN. 14 = WRP 2015, 735 – Parfumfla-kon III, MWN). Die Klägerin hat in der Revisionsverhandlung klargestellt, dass sie den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch in erster Linie in Pro-zessstandschaft der B. und hilfsweise als eigenen Anspruch geltend macht. Da sie ihr Klagebegehren damit vorrangig aus dem Streitgegenstand herleitet, den das Berufungsgericht seiner Verurteilung zu-grunde gelegt hat, begegnet die Wahl dieser Reihenfolge nach dem auch im Verfahrensrecht geltenden Gebot von Treu und Glauben keinen Bedenken (VGL. dazu BGHZ 189, 56 RN. 13 – TÜV I).
2. Die Klägerin ist befugt, den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsan-spruch der B. im eigenen Namen im Wege der gewill- kürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen.
一) Eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt eine wirksame Ermächti-gung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermäch-
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tigten an dieser Rechtsverfolgung voraus, wobei sich dieses Interesse aus den besonderen Beziehungen des Ermächtigten zum Rechtsinhaber ergeben kann und auch wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen sind (VGL. BGH, 判决书 5. 十月 2000 – 我ZR 166/98, 参考文献略 145, 279, 286 – DB Immobilienfonds; 判决书 31. 七月 2008 – 我ZR 21/06, 小麦 2008, 1108 RN. 54 = WRP 2008, 1537 – Haus & Grund III; 判决书 21. 四月 2016 – 我ZR 43/14, 小麦 2016, 1048 RN. 21 = WRP 2016, 1114 – An Evening with Marlene Dietrich). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.
b) Die B. hat die Klägerin ermächtigt, ihre An- sprüche gegen die Beklagten wegen des Vertriebs von Bots für das Computer-spiel „World of Warcraft“ gerichtlich zu verfolgen. Die Klägerin hat ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung. Zwischen der Klägerin und der B. bestehen besondere Rechtsbeziehungen. Die B. ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der Klägerin. Das von der Klägerin entwickelte und hergestellte Spiel wird in Europa durch die B. vertrieben. Die Klägerin hat daher ein wirt- schaftliches Interesse daran, dass die Vermarktung des Spiels durch die B. in Deutschland nicht unlauter behindert wird.
三. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der B. gegen die Beklagte zu 2 der mit dem Klageantrag zu Ziffer I erhobene Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der unlauteren Be-hinderung zusteht.
1. Der geltend gemachte wettbewerbsrechtliche Abwehranspruch ist nach deutschem Recht zu beurteilen.
一) Die Anwendbarkeit deutschen Lauterkeitsrechts folgt allerdings nicht aus der vom Berufungsgericht dafür herangezogenen Bestimmung des § 3 ABS. 1 TMG.
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AA) 根据§ 3 ABS. 1 TMG unterliegen in der Bundesrepublik Deutsch-land niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Mit-gliedstaat der Europäischen Union geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
BB) § 3 TMG服务条款的执行情况. 3 指令2000/31 / EC关于在信息社会服务的某些法律方面, 特别是电子商务, 在国内市场. 指令2000/31 / EC为她吟诵 23 并条. 1 ABS. 4 在有关法律的冲突,国际私法无需额外的规则. 艺术. 3 因此,该指令不需要在特定的冲突规则的形式实施; 相反,这一规定要求, 一个电子业务流量的原则提供者不受到更严格的要求, 在此发布的成员国提供了在适用的实体法 (VGL. ECJ, 判决书 25. 十月 2011 – C-509/09和C-一十分之一百六十一, Slg. 2011, I-10269 = GRUR 2012, 300 RN. 68 – EDATE广告).
该指令的符合性进行解释§的规定 3 TMG enthält danach keine Kollisionsnorm, sondern ein sachrechtliches Beschränkungsver-bot (VGL. BGH, 判决书 8. 更多 2012 – VI ZR 217/08, 小麦 2012, 850 RN. 30). Danach ist das nach nationalen Kollisionsregeln anwendbare Recht, soweit es strengere Anforderungen als das im Sitzmitgliedstaat des Diensteanbieters gel-tende Sachrecht vorsieht, inhaltlich zu modifizieren und auf die weniger stren-gen Anforderungen des Rechts des Herkunftslandes des Diensteanbieters zu reduzieren (VGL. BGH, 小麦 2012, 850 RN. 26; VGL. auch Köhler in Köhler/ Bornkamm, UWG, 34. 埃德, Einl. UWG Rn. 5.22; Nordmeier in Spindler/ Schuster, 电子媒体法, 3. 埃德, § 3 TMG氡. 8; Münch-
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Komm.BGB/Martiny, 6. 埃德, § 3 TMG氡. 37; aA MünchKomm.UWG/ Mankowski, 2. 埃德, IntWettbR Rn. 48).
CC) Im Streitfall ist sowohl nach den nationalen Kollisionsregeln (dazu sogleich unter B III 1 b) als auch im Sitzmitgliedstaat der Beklagten zu 2 (德国) deutsches Recht anwendbar, so dass es keiner Modifikation der Anforderungen des deutschen Rechts bedarf.
b) Die Anwendbarkeit deutschen Lauterkeitsrechts ergibt sich für Verlet-zungshandlungen bis zum 10. 一月 2009 aus Art. 40 ABS. 1 集 1 EGBGB und für Verletzungshandlungen seit dem 11. 一月 2009 aus Art. 6 ABS. 1 和 2 der Verordnung (EG) 号. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO).
AA) Nach Art. 40 ABS. 1 集 1 EGBGB unterliegen Ansprüche aus uner-laubter Handlung dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt hat. Als Begehungsort in diesem Sinn ist bei marktbezogenen Wettbewerbs-handlungen der Ort anzusehen, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinandertreffen (VGL. BGH, 判决书 8. 十月 2015 – 我ZR 225/13, 小麦 2016, 513 RN. 14 = WRP 2016, 586 – Eizellspende, MWN). Die hier in Rede stehenden wettbewerblichen Interessen der Mitbewer-ber treffen in Deutschland aufeinander, wo die B. ihr Spiel „World of Warcraft“ verbreitet und die Beklagten ihre Buddy-Bots anbie-ten. Danach ist deutsches Recht anwendbar.
BB) Das auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wett-bewerbsverhalten anwendbare Recht ist nach Art. 6 ABS. 1 和 2 Rom-II-Verordnung zu bestimmen, soweit die schadensbegründenden Ereignisse nach dem 11. 一月 2009 eingetreten sind (VGL. 艺术. 31 和 32 Rom-II-VO).
(1) Nach Art. 6 ABS. 1 Rom-II-VO ist auf außervertragliche Schuldver-hältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten das Recht des Staates anzu-
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wenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich be-einträchtigt werden. Entscheidend ist danach der Ort der wettbewerblichen Inte-ressenkollision (VGL. BGH, 小麦 2016, 513 RN. 16 – Eizellspende, MWN). Be-steht die geltend gemachte Verletzungshandlung in der gezielten Behinderung eines Mitbewerbers, ist dies jedenfalls der Ort, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber kollidieren. Die Klägerin macht geltend, die Beklag-ten behinderten mit dem Angebot ihrer Automatisierungssoftware gezielt den Absatz des Spiels „World of Warcraft“ durch die B. in Deutschland. Danach kollidieren die wettbewerblichen Interessen der Mitbe-werber auf dem deutschen Markt und ist deutsches Recht anwendbar.
(2) Beeinträchtigt ein unlauteres Wettbewerbsverhalten ausschließlich die Interessen eines bestimmten Wettbewerbers, ist nach Art. 6 ABS. 2 Rom-II-VO deren Artikel 4 anwendbar. Diese Voraussetzung ist im Streitfall nicht erfüllt. Das von der Klägerin geltend gemachte unlautere Wettbewerbsverhalten der Beklagten beeinträchtigt nach Darstellung der Klägerin nicht ausschließlich die Interessen der B. , sondern auch die Interessen der Kunden der B. , 感到愤怒和失望,因为通过使用在德国市场自动化软件的被告,并可能从圈比赛的流离失所者的. 在国外需求方的利益,Marktortregel物种遗体这样的市场媒介功效. 6 ABS. 1 罗马II法规适用 (VGL. BGH, 判决书 12. 十二月 2013 – 我ZR 131/12, 小麦 2014, 601 RN. 37 f. = WRP 2014, 548 – 英语Pressemittei肺; VGL. BGH, 判决书 11. 二月 2010 – 我ZR 85/08, 参考文献略 185, 66 RN. 19 – 招标保加利亚; 科勒科勒/生于梳同上Einl. UWG Rn. 5.44一; Ohly到Ohly / Sosnitza, UWG, 7. 埃德, 介绍. 乙Rn中. 21; 明希-Komm.BGB / Drexl, CIT IntLautR Rn中. 153).
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2. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die B. 根据§ 8 ABS. 3 号. 1 UWG有权, 一个Unterlas- §所需的速度 8 ABS. 1 UWG对被告 2 自称马辰, 因为被告的竞争者 2 是.
一) §后 2 ABS. 1 号. 3 UWG“竞争对手”每一个企业家, 在实际的竞争娃仁的一个或多个承包商供需或服务进行交流. 一个具体的竞争关系, 如果同一最终用户圈内双方从-执行类似商品和服务的尝试结果, 竞争对手的专门反对competi-werbsverhalten影响其他, 可以说是第妨碍或干扰 (VGL. BGH, 判决书 10. 四月 2014 – 我ZR 43/13, 小麦 2014, 1114 RN. 24 = WRP 2014, 1307 – 镍免费; 判决书 21. 一月 2016 – 我ZR 252/14, 小麦 2016, 828 RN. 20 = WRP 2016, 974 – 顾客等级在因特网上, jeweils mwN).
b) 由这些标准,它是在B. 而被告 2 竞争对手. 是它们之间的具体的竞争关系. 双方对ONLI-NE-游戏软件提供了“魔兽世界”. 该被告访问 2 ver-triebenen Buddy-Bots in den Verlauf des von der B. vertriebenen Spiels „World of Warcraft“ ein, indem bestimmte Spielaktionen abweichend von den Spielvorgaben und zum Ärger von Mitspielern automati-siert durchgeführt werden. Der Einsatz der Buddy-Bots kann zur Folge haben, dass die Kunden der B. von der weiteren Teilnahme am Spiel „World of Warcraft“ Abstand nehmen. Der Vertrieb der Buddy-Bots durch die Beklagte zu 2 kann daher den Absatz des Spiels „World of Warcraft“ durch die B. stören.
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3. Das Berufungsgericht hat einen wettbewerbsrechtlichen Unterlas-sungsanspruch der B. gegen die Beklagte zu 2 wegen unlauterer Behinderung für begründet erachtet. Diese Beurteilung hält sowohl nach dem zur Zeit der von der Klägerin gerügten Zuwiderhandlungen geltenden Recht (§ 8 ABS. 1 集 1, § 3 ABS. 1, § 4 号. 10 UWG aF) als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung maßgeblichen Recht (§ 8 ABS. 1 集 1, § 3 ABS. 1, § 4 号. 4 UWG) der Nachprüfung stand.
一) Da der auf eine Verletzungshandlung gestützte Unterlassungsan-spruch in die Zukunft gerichtet ist, ist die Klage nur begründet, wenn das bean-standete Verhalten der Beklagten zu 2 sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme wettbewerbswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisi-onsinstanz wettbewerbswidrig ist (ST. Rspr.; VGL. nur BGH, 判决书 21. 七月 2016 我ZR 26/15, 小麦 2016, 1076 RN. 18 = WRP 2016, 1221 – LGA tested, MWN). Nach der Aufnahme des Vertriebs der Buddy-Bots im Jahr 2009 ist das Lauterkeitsrecht mit Wirkung ab dem 10. 十二月 2015 durch das Zweite Ge-setz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (公报. 2015, Ş. 2158) novelliert worden. Der Tatbestand der gezielten Mitbe-werberbehinderung, der sich in § 4 号. 10 UWG aF und § 4 号. 4 UWG wort-gleich findet, hat sich in der Sache nicht geändert.
b) §后 4 号. 4 UWG (§ 4 号. 10 UWG aF) handelt unlauter, 谁共同申请人有针对性的残疾人. 竞争对手不公平的障碍是为共同申请人提前的发展机会,有竞争力的资产减值, 具有超越和某些与每个IMPAIR-呱Unlauterkeitsmerkmale相关比赛. 不公平的损害一般是那么, 如果针对的目的关注, 阻止竞争对手的发展,从而verdrän根, 或者如果残疾结果, ,受影响Mitbe,申请人不再有对市场的力量,通过在被自己的努力-
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priately能带来负担. 是否满足这些条件, 只能是因个别案件的情况并考虑到竞争对手的利益进行全面评估, 评估消费者和其他市场参与者和公众 (ST. Rspr.; VGL. BGH, 判决书 22. 六月 2011 我ZR 159/10, 小麦 2011, 1018 RN. 65 = WRP 2011, 1469 – Automobil-Onlinebörse; 判决书 30. 四月 2014 – 我ZR 224/12, 小麦 2014, 785 RN. 23 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet; 判决书 12. 三月 2015 – 我ZR 188/13, 小麦 2015, 607 RN. 16 = WRP 2015, 714 – 在互联网上购买手表; 判决书 23. 六月 2016 – 我ZR 137/15, 小麦 2017, 92 RN. 14 = WRP 2017, 46 – 外国返券).
Ç) 法院受理, 把所有的订单状态的帐户,包括当事人的利益,阻碍了被告 2 对B. 针对. 巴迪机器人的分布导致的- zu, dass die B. 他们的权力不再直- 通过以适当的方式自己的努力可以带来市场承受fälschter方式,他们也可能需要相当长的经济损失. 游戏的经济成功“战争工艺的世界”基于事实, 在这个游戏中玩家träten相互竞争收购,从而遵守同样适用于所有的规则将. 这些规则所属禁止使用的机器人. 该“Battle.net使用条款协议”, 在“魔兽Endbe用户许可协议的世界”和“魔兽使用条款的世界”, 从上采用了好友机器人的禁令导致, 也有在B之间的合同关系. 被列入与球员和有效, wenn es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln sollte. 通过出售好友机器人被告使用 2 将B的. 供给游戏“魔兽世界”为目的. 在欠挖,改变它,以便同时游戏, 因为不诚实的玩家好友-
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游戏中的机器人绑定中的适用规则无视. Die B. 可以在游戏中,因此,不是因为他的- 市场sprünglichen形式. 该特别心烦该标准兼容播放器的行为可能导致, 他们将参加在部分采集距离和B的游戏. 从而遭受损失显著. 本次评测承受安进攻的修订.
ð) Eine unlautere Behinderung der B. 通过好友的僵尸被告的分布 2 要求,但是,, dass die B. 玩家使用这种机器人权- 有效地禁止,因此预计符合这一障碍. 一个企业的商业模式之前,一般条款,条件由s体现了反不正当竞争法的保护忽略的条款一般都需要有针对性的残疾, 该忽视术语包含在用户与SEI-嫩江承包商和内容控制顶住合同 (VGL. BGH, 判决书 11. 九月 2008 – 我ZR 74/06, 参考文献略 178, 73 RN. 22 至 26 – bundesligakarten.de; BGH, 小麦 2011, 1018 RN. 67 至 70 – 自动移动Onlinebörse; 小麦 2014, 785 RN. 32 – Flugvermittlung im Internet). 这也适用, wenn der Hersteller, Vertreiber oder Veranstalter eines Spiels in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Spielregeln niedergelegt hat. Er verdient den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer gezielten Behinderung durch einen Verstoß gegen die Spielregeln nur, 如果这些规则是相当地道的巫妖. 这要求在有争议的情况下完成. 对使用机器人的禁则B的一般条款和条件的一部分. (dazu B III 3 ðAA). 这项禁令是在B之间的合同. 和einbezo球员- 根 (dazu B III 3 ðBB) 并保持内容检查是 (dazu B III 3 ð立方厘米).
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AA) 法院敞开, 无论是在凹槽润湿条件合法控制游戏或Anforde-lored的自由规则§§ 305 FF. 这些BGB待测量条款. 后者是正确的.
(1) §后 305 ABS. 1 集 1 BGB一般Geschäftsbedingun根都预先制定的适用于各种合同,合同条款, 如果任何一方 (用户) 另一方在合同的订立,. 它们通常适合于Leistungsaustauschbeziehun根与用户的原则,利益冲突和坤旦. 只要他们是从体育Regelwer县不同, 在相同的方向,其中所述规则aufstellende协会的,哪些是要经受由一般互连的规则运动员白发送涉及一种控制和有序的运动操作的维护, 并因此不根据控制内容§§ 305 FF. BGB是 (VGL. BGH, 判决书 28. 十一月 1994 – 二ZR 11/04, 参考文献略 128, 93, 101 f。).
(2) 由乙方. 既定规则不仅保持了控制,并geordne次游戏的关注. 他们只是列明,同时坚决, 在什么Vorausset,舌头,玩家有权使用的虚拟游戏世界 (VGL. 韦伯在布兰迪-Dohrn /勒琼, 权 2.0 – virtuel-LER和现实世界之间的信息法, 2008, Ş. 208). 它们是在B的规定. 设计为牌照的限制, 授予安装Battle.net服务器上的软件的玩家. 在规定它也提供, 该违反的玩家可导致规则的用户协议的终止并阻止其Battle.net帐户. 鉴于其合同权利和
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义务可以B. 和球员gegensätzli- 轨道车的兴趣.
BB) 法院受理, 在“Battle.net-Nutzungsbe规则”, “魔兽EULA的世界”和“魔兽使用条款协议中的世界”的确会缺乏与球员和B之间的VER-合同关系收购客户端软件连接Bekanntga,是它们的内容. 包括. 然而,在通过设置Battle.net帐户的过程中加入的成功, 玩家明确同意他们注意到缺乏法规第. 该评估认为,修订的攻击是.
(1) §后 305 ABS. 2 BGB条款只是合同的一部分, 当用户订立合同时,对方明示或, 如果因为合同只下不相称Schwiering-culties结束的方式明确提到是可能, 通过显眼告示,表明它在条约语句的位置 (号. 1) 而另一方,可能岬给, 采取接受细读的方式 (号. 2), 如果对方同意其有效性. 一个通知缔约另一方合同§满足的要求后,才 305 ABS. 2 不BGB (VGL. 明希-Komm.BGB /巴塞, 7. 埃德, § 305 RN. 78; BeckOK BGB /贝克尔, 41. 版 [站: 1. 更多 2016], § 305 RN. 63).
(2) 修订使断言失败, 玩家应该已经获得完全的使用权的Battle.net服务器由于对客户端软件的购买合同, 由表型条款的B. 不是随后- 有可能受到限制. 创办成立Battle.net账户
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没有独立的义务, 但供应在他购买的客户端软件的实现进入存在向下的义务. Mit der Entrichtung des Entgelts für die Client-Software erwerbe der Spieler zugleich einen Anspruch auf Gewährung des Zugangs zur virtuellen Spielwelt, ohne den der Erwerb der Client-Software für ihn sinnlos sei.
Bei einem Massen-Mehrspieler-Online-Spiel schließt der Spieler regel-mäßig zwei Verträge ab. Er schließt einen Kaufvertrag mit dem Händler über die für den Zugang zum Online-Spiel benötigte und auf seinem Computer zu in-stallierende Client-Software ab. Im Zuge der Einrichtung des Spieler-Accounts trifft er sodann mit dem Spielveranstalter eine Vereinbarung über die Nutzung der auf dessen Server hinterlegten Software, 与持续性虚拟游戏世界提供和参与者的动作都在不断aktuali,思尔特公司协调. 有对之前不同的计算机程序定期此后不同外staltete合同 (VGL. Volz的曼 - Stickelbrock在纪念文集艾森哈特, 2007, Ş. 327, 330 f。; 韦伯在布兰迪-Dohrn /勒琼AAO小号. 207; Psczolla, Onlinespielrecht, 2008, Ş. 85 和 88 f。; Striezel, 从网络世界的虚拟物品交易, 2010, Ş. 199, 203 和 218; VGL. BGH, 判决书 11. 二月 2010 – 我ZR 178/08, 小麦 2010, 822 RN. 24 = WRP 2010, 1174 – 半衰期 2).
法院受理, 被告举行讲座, 从下面的所有槽使用权出让已经收购了客户端软件存在争议的情况下,. 修订尚未得到证实, 这一发现是不正确. 对于通过两项合同关系的讲话, dass die Spieler an den Händler einen Kaufpreis für den Erwerb der Client-Software und an die B. (ab Level 21) monatliche Teilnahmegebühren entrichten müssen. Soweit die Beklagten vorgebracht haben, über den eingerichteten Battle.net-Account könne der Nutzer an weiteren Online-Spielen der B.
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teilnehmen, lässt dieser Umstand nicht darauf schließen, dass dem Nutzer be-reits beim Kauf der Client-Software die Rechte zur Spielteilnahme eingeräumt werden. Bei der erstmaligen Einrichtung des Accounts muss der Spieler den Regelwerken der B. ausdrücklich zustimmen, um auf ihren Server zugreifen zu können.
Der Annahme von zwei Vertragsverhältnissen steht nicht entgegen, 该, wie die Revision geltend macht, nach der Rechtsprechung des Gerichts-hofs der Europäischen Union das Herunterladen der Kopie eines Computerpro-gramms und der Abschluss eines Lizenzvertrags über die Nutzung dieser Kopie ein unteilbares Ganzes bilden, weil das Herunterladen einer Kopie eines Com-puterprogramms sinnlos wäre, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht ge-nutzt werden dürfte. Die von der Revision herangezogenen Ausführungen des Gerichtshofs betreffen die Auslegung des Begriffs „Erstverkauf“ in Art. 4 ABS. 2 der Richtlinie 2009/24/EG vom 23. 四月 2009 über den Rechtsschutz an Com-puterprogrammen und beziehen sich auf den Erwerb und die Nutzung dersel-ben Software (VGL. ECJ, 判决书 3. 七月 2012 – C-128/11, 小麦 2012, 904 RN. 44 = WRP 2012, 1074 – UsedSoft). Mit den vertraglichen Beziehungen bei einem aus mehreren Computerprogrammen bestehenden Online-Spiel hat sich der Gerichtshof nicht befasst. 2合同关系的通过违背了修订不§69D. 1 UrhG entge根. 在那里它的预期用途Computerpro程序的被允许使用由题为亲克的副本, 这仅涉及在这种情况下,客户端软件获取的软件 – 而这仅适用于, 只要有没有具体的合同条款.
(3) 修订使得徒劳争辩, 在通过两项合同关系是§ 305 ABS. 2 BGB解释,因为消费者保护,调节的推力, 该条件
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将已经存在纳入的条款和条件的使用对购买客户端软件的Battle.net服务器. 由于该软件不能用于游戏操作不用与中央游戏服务器的在线连接, 必须考虑到消费者的时间,他-werbs软件与einzubezie-Henden条款的使用熟习, 使他能够做出明智的决策购买.
§后 305 ABS. 2 号. 2 BGB有消费者的机会,合并后的一般条款和条件,在各自订立合同,以自己熟悉将采购. 未提供时间Vorverlage-化在经济建设相互合同. 相反,审计,不同的解释也没必要鉴于指令十三分之九十三/ EEC对消费者cherverträgen不公平条款. 指令一十三分之九十三/ EEC不提供对一般条款和条件的参与规则, 但对于前贸易商和消费者之间的合同设计和内容监控的条款和条件的规定 (VGL. 明希-Komm.BGB /巴塞超§前 305 RN. 20).
CC) 法院受理, 通过B的规定批准拥有Battle.net服务器的用户. 有效结合, 不参与游戏“魔兽世界”时所使用的自动化软件的问题巴迪机器人目前的情况下. 从相应的条款是§的含义内表观 307 ABS. 1 集 2 BGB足够清晰易懂, 该机器人的使用被禁止. 段 2.1 在“Battle.net使用条款”和部分 2 在“魔兽世界最终用户许可协议世界” B为使用“自动化软件 (Bots)具体列出“. 至于在第三段 2 (2) DER“魔兽世界-
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使用条款是“使用”禁止秘籍“, 下跌下DAR-机器人. 使用Anglicisms对应于目标公众Sprachge消费的. 这些评估承受法律审查.
(1) 修订断言, 相反Berufungsge-Richts的观点是有争议的条款缺乏足够Transpa-ENCE来§ 307 ABS. 1 集 2 BGB无效. 其方案后是总清晰, 如果机器人被禁止. 在“Battle.net-Nutzungsbedin条件”和“机器人”魔兽世界最终用户许可协议“,”中显示分别除了“骗”. 因此,至少在平均收件人可疑, 无论是“僵尸”们之间的“欺骗”条款所指. 这是更, 计为平均用户和玩家, 其中英文术语“机器人”和“骗子”erfahrungsge,按照不熟悉. 该反正现有的模糊性在走B的代价. . 因此,修改不穿透.
(2) 条款和接受全面审计法律审查条件的解释 (VGL. BGH, 判决书 9. 六月 2010 – VIII ZR 294/09, NJW 2010, 2877 RN. 11; 判决书 13. Novem-ber 2012 – 十一ZR 500/11, 参考文献略 195, 298 RN. 15). 的一般条款,条件主语从句的客观内容和典型意义之后开始的合法预制顾客平均可能性的理解统一的解释,, 作为其智能和诚实的承包商称重公众森经常涉及的利益措辞了解 (VGL. 参考文献略 195, 298 RN. 16). 用尽所有符合条件的关闭legungsmöglichkeiten怀疑后的剩余和至少两个解释结果合法辩护, 根据不明确的,以第305℃阿布斯. 2 BGB为代价
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Verwenders (VGL. BGH, 判决书 4. 七月 2013 – 我ZR 156/12, ,A-RR 2014, 215 RN. 25).
(3) 从那句“自动化软件 (Bots)“在第 2.1 在“Battle.net使用条款”和部分 2 的“魔兽Endbe用户许可协议世界”B报告结果按照明确上诉法院的实施方案, 这是“机器人”为德国术语“自动化软件”的代名词是英文术语. 它揭示本身显然对于非预制平均收件人, 即使用计算机程序, 独立地进行移动, 被禁止. 在机器人的使用折叠禁令不会变得不清晰, 该款III 2 (2) 在“战争的飞行器使用规定世界”不会再提供自动化软件或机器人明确禁止. 因此,它不需要决定粪, 是否上诉法院的判决tatrichterliche证明包括经验丰富的大约违宪, 游戏“战争工艺的世界”的平均参与者是英文术语“机器人”和“骗子”不言自明的意义, 该“机器人”落“秘籍”的标题下.
和) 上诉法院有骚扰靶向于B. §中所指 4 号. 4 UWG (§ 4 号. 10 UWG aF) 从分配不公障碍的观点肯定, 因为买卖好友的僵尸导致, 会的游戏“魔兽世界”内容的破坏游戏规则是强制性的,根据玩家行为的规则修订,并影响他们之间的营销. 它采取了AN-, 对B. 可能战争游戏”的世界- 手艺“不再是原来的”纯“形式, 这是自由的巴迪机器人被告的 2, 发射. 这场比赛将VER-欺骗, 由好友机器人直接参与到游戏中,有
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将积极在游戏规则的蔑视. 此外,本次评估不被错误而无效.
AA) 条件仅仅自无视足够的商业行为是反竞争的regelmä-SSIG不评估, 因为这会导致债务再循环日的具体化, 这不会是行竞争法的任务. 它必须相反,采取特殊的情况, 该离开的保持竞争,不公平的出现 (BGH, 小麦 2014, 785 RN. 35 – 在互联网上飞行协商, MWN). 这样的特殊情况下可能存在, 如果一方的不当行为影响了其他版本 - 党的ERAL-NE方面的经营模式体现,从而不公平地作用于由ANDE仁方的产品提供膳食. 这里,一个竞争法不正当产品相关的障碍已经可以看到在上一个竞争对手的产品与-diate冲击 (VGL. BGH, 判决书 24. 六月 2004 – 我ZR 26/02, 小麦 2004, 877, 879 = WRP 2004, 1272 – 广告拦截; OLG法兰克福, NJW 1996, 264 f。; 科勒科勒/生于梳超§ 4 RN. 4.48一; Ohly到Ohly / Sosnitza AAO§ 4 RN. 4/61; Götting/ Hetmank在FEZER / Buescher / Obergfell, UWG, 3. 埃德, § 4 号. 4 RN. 117; jurisPK-UWG /穆勒 - Bidinger, 4. 埃德, § 4 号. 4 RN. 117 [站: 13. 六月 2016]; AAGroßKomm.UWG/ Peifer, 2. 埃德, § 4 号. 10 RN. 383). 在产品上的竞争对手的冲击是定期视为不公平, wenn dabei eine Schutzvorkehrung unterlaufen wird, 是为了防止在产品上这种影响 (VGL. BGH, 小麦 2011, 1018 RN. 67 至 70 自动移动Onlinebörse; 小麦 2014, 785 RN. 37 – Flugvermittlung im Internet). 通过这些标准的争议,竞争法的不公平与产品相关的残疾前.
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BB) 通过出售好友机器人,被告的行为给 2 在游戏“魔兽世界”间接地, 因为它的客户使用漫游imple - 重刑的举动. 好友机器人被集成到游戏, 通过执行一定的游戏动作,而不是玩家的, 没有DA-在允许与其他玩家互动. 这样你影响其他玩家并获得游戏体验,从而进入游戏的概念.
根据法院的调查结果是在游戏“魔兽世界”是一款大型多人在线角色扮演游戏, das darauf angelegt ist, dass eine Vielzahl von Teilnehmern in einer persistenten virtuellen Welt miteinander und gegeneinander spielt und bei der Erfüllung von Aufgaben und dem Aufstieg in den Spiellevels in Wettstreit zueinander tritt (VGL. auch Trump/Wedemeyer, Ķ&R 2006, 397; Krieg, jurisPR-ITR 19/2009 Anm. 4; Psczolla aaO S. 5; Striezel aaO S. 33 和 43). Der Erfolg eines solchen Spiels steht und fällt damit, dass für alle Spieler die gleichen Bedingungen für die Be-wältigung der Aufgaben und das Erreichen höherer Levels gelten. Zur Einhal-tung des auf der Chancengleichheit der Spieler beruhenden Spielkonzepts gibt die B. deshalb jedem Spieler vor, dass er keine Bots verwenden darf.
Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die Chancengleichheit der Spieler durch den Einsatz der in Rede stehenden Buddy-Bots beeinträchtigt wird. 该机器人的用户可以得到实惠GE-比其他选手, 通过允许费时或没有吸引力的游戏动作在他们缺席的自动化软件以运行,从而实现他们的球员字符的更快发展那些球员, 它们执行自己的动作. 好友机器人还不能在任务或战斗gegenei共同完成的形式与玩家互动-
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净Nandeda, 在游戏“魔兽世界”提供. 因此,上诉法院已受理没有法律错误, 被告的好友机器人 2 通过不公平和变化无视规则破坏游戏“魔兽世界”, 使得对B. 不能促进它作为准其内容的订阅的一部分. 使用该好友的僵尸导致DA, 不再完全玩家可以测量彼此和彼此通信, 从而引起该游戏的实质不失真的研究.
此外,被告接受 2 流离失所好友机器人保障, 与申请人试图防止这种机器人的. 申请人是检测机器人软洁具部件 “Warden” ein. 被告的好友机器人 2 与该节目内容 “TripWire” ausgestattet, 这是为了防止和使机器人的发现, dass bei der drohenden Aufdeckung des Bot-Einsatzes das Spiel des Nutzers automatisch beendet wird.
CC) 修订使断言失败, 该好友机器人的分布不能被视为不公平, 因为被告 2 damit ledig-lich einen Ergänzungsbedarf der Nutzer des Spiels „World of Warcraft“ befriedi-ge, denen daran gelegen sei, langwierige und monotone Spielpassagen zu überspringen.
(1) Der Vertrieb von Zusatzprodukten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen und ihnen einen zusätzlichen, durch die Erzeugnisse selbst nicht erreichbaren Nutzen verschaffen, ist als solcher grundsätzlich nicht zu beanstanden (VGL. BGH, 判决书 13. 十月 1983 – 我ZR 138/81, 小麦 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 – Telekonverter; 到第 4 号. 9 UWG aF [jetzt § 4 号. 3 UWG] VGL. BGH, 判决书 24. 一月 2013 – 我ZR 136/11, 小麦 2013, 951 RN. 36 f. = WRP 2013, 1188 – Regalsystem; 判决书 17. 七月 2013
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我ZR 21/12, 小麦 1013, 1052 RN. 42 = WRP 2013, 1339 – Einkaufs-wagen III). Die Ausnutzung des Interesses an einem Ergänzungsprodukt ist jedoch unlauter, wenn das Produkt die Waren oder Dienstleistungen des Mit-bewerbers unzulässig ausbeutet und den Mitbewerber dadurch um seinen wirt-schaftlichen Erfolg bringt (VGL. Omsels in Harte/Henning, UWG, 3. 埃德, § 4 号. 10 RN. 107).
(2) Das Berufungsgericht hat das Angebot der Buddy-Bots als unlauter angesehen, 因为被告 2 开发适合自己的GE-schäftliche目的和游戏规则的变化而变化的漠视,同时破坏它的游戏“魔兽世界”. 这种判断是没有法律豆站立. 好友机器人是不是“战争工艺的世界”游戏的补. 它们的使用不导致的游戏选项的扩展, 但要改变使用机器人禁止游戏的概念.
DD) 相反,修改本身具有对B. 不可违, 让他们为艾滋病, 游戏- 碰巧受灾较好友机器人在更大程度上, 和悲伤这样,即使影响的规则Aufwei忠平等机会. 它基本上是一个游戏的组织者的责任, 确定游戏规则. 在B. 因此免费, 允许使用工具. 此次修订没有解释, 已批准的艾滋病改变游戏体验等, 该游戏“魔兽世界”的竞争与合作的概念是有问题. 至于修改提出, 申请人提供现付丰富的资源, 游戏关卡跳过它,买虚拟金币与REA-LEM钱, 虽然这些措施损害用户的平等, 因此它可以基于这个原因没有成功, 因为这个新的意见书, 这是由上诉法院排除原则 (§ 559 ABS. 1 民事诉讼法典).
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f) 法院受理, 被告的好友机器人的销售 2 会导致B的不公平障碍. , 因为鉴于其根据玩家行为规则的反应的使用好友的僵尸可能对销售的游戏“魔兽世界”的显著负面经济影响. 游戏的经济成功是基本前提, 该玩家推崇的游戏规则. 上诉法院, 其成员为相关公众包括, 可以自己判断, 它看着什么诚实的球员不公平, 当其他队员登上由于复杂或冗长的任务,在水平更容易和更快的自动不规则履行并与机器人玩家角色受控一起玩是不可能的. 该特别心烦诚实的球员可能会导致, 他们从游戏转身离开,或可能避免因为参与游戏的论坛上贡献的潜在用户, 导致对B严重后果. 在艾博生物医药- nementgebührenFühre. 该评估认为,修订的攻击是.
AA) 修订适用不着, 上诉法院曾表示不可理解, 它可以评估善良的玩家EIGE仪专长反应. 上诉法院的成员没有从游戏“魔兽世界”的目标,形成公. 用户在第二个人在被告的网站奇异的地址 2 倾向于建议, 该游戏在教导年轻观众.
即使有这样的抱怨,审核可能已经因此不会成功, 因为是新提交, 这是由上诉法院排除原则 (§ 559 ABS. 1 民事诉讼法典). 顺便说一句的链接
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上诉法院的判决, 一个针对竞争游戏的玩家不规则行为情况下,在一个诚实的球员更具吸引力的忏悔, 不上游戏“魔兽世界”的细节. Das Berufungsgericht konnte die Verärgerung und Enttäuschung der sich regelkon-form verhaltenden Spieler daher aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens be-urteilen, ohne dass es der Darlegung einer eigenen Sachkunde im angefochte-nen Urteil bedurfte.
BB) Die Revision führt erfolglos an, bei der Abstandnahme verärgerter und enttäuschter Spieler von dem Spiel „World of Warcraft“ handele es sich um eine bloß theoretische Möglichkeit, die sich nicht in realen empirischen Befun-den niederschlage. Die Vermutung des Berufungsgerichts, 对B. erleide infolge der Verwendung der Buddy-Bots erhebliche wirt- schaftliche Nachteile, sei dadurch widerlegt, dass die Klägerin trotz des jahre-langen Vertriebs der Buddy-Bots keine Angaben zu konkreten Einnahmeverlus-ten oder Mehrkosten der B. habe machen können.
Für eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 号. 4 UWG muss eine Behinderung nicht tatsächlich eingetreten sein. Es genügt, dass die geschäftli-che Handlung zur Behinderung geeignet ist (到第 4 号. 10 UWG aF vgl. Begrün-dung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe-werb, BT压力. 15/1487, Ş. 17; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 RN. 4.6). Die bloß theoretische Möglichkeit einer Behinderung reicht allerdings nicht aus (VGL. BGH, 判决书 12. 十月 1989 – 我ZR 155/87, 小麦 1990, 44, 46 = WRP 1990, 266 – Annoncen-Avis).
Die Annahme des Berufungsgerichts, die Verärgerung und Enttäuschung der ehrlichen Spieler über den regelwidrigen Einsatz von Buddy-Bots durch an-dere Spieler sei geeignet, sie zur Abwendung von dem Spiel „World of War-craft“ zu veranlassen, beruht auf hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungs-punkten. Seine Einschätzung, die Spieler verlören das Interesse an einem kom-
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petitiven和合作游戏, 可以在那里它们不与其他玩家相同的赖斯条件下进行测量,而不是执行移动如预期GE-一起, 是可以理解的,对应的经验Lebenser-. 上诉法院已经看到确认其评级。此外,通过在互联网论坛和投诉申请人提交的帖子, 人们已经引起他们的愤怒,在使用机器人kundge潭和他们在游戏“魔兽世界”参与终止治愈.
向B中的可能的损坏的假设. 不是没有道理的实际基础, 因为申请人已持有没有具体的介绍给预算造成的损失Abonnementkündi条件, 对使用好友的机器人被告 2 归属. 它不能断定, 对B. 具有与机器人没有金融Einbu的分布的结果- SEN遭遇. 申请人必须开拓不是强制性的, 以任何理由取消参加他们的订阅游戏. 顺便说一句,有B的贝鲁烽法院经济不利. 在- 认为可能的范围内, 避免由于从客户端软件的采集和游戏“魔兽世界”的订阅的贡献verär-Gerter用户对使用好友机器人的潜在玩家.
CC) 修订Rugt的, 上诉法院没有采取, 将B的经济发展的缩减. 面临与好友机器人的积极影响, die sich auf den Vertrieb des Spiels „World of Warcraft“ günstig auswirken könnten. Die Automa-tisierungssoftware könne neue Spieler gewinnen, die nicht die nötige Geduld oder Zeit für das eigenhändige Erreichen höherer Levels aufbrächten und sich ansonsten nicht für ein Abonnement des Spiels „World of Warcraft“ entschie-den. Zudem verlängerten sich die Abonnementzeiten der Nutzer, die an dem
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Spiel vor allem zum Agieren auf dem – mithilfe der Buddy-Bots schneller zu er-reichenden – höchsten Level teilnähmen. Das Überspringen langweiliger Spiel-passagen, um möglichst rasch zu den unterhaltsamen und fesselnden Levels zu gelangen, wirke sich positiv auf die langfristige Spielmotivation aus. Mit die-sem Einwand dringt die Revision nicht durch.
Die B. muss sich mögliche wirtschaftliche Vor- teile aus dem unzulässigen Einsatz von Buddy-Bots aus Rechtsgründen nicht entgegenhalten lassen (zur schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung vgl. BGH, 判决书 12. 三月 2007 – 二ZR 315/05, NJW 2007, 3130 RN. 20; 判决书 30. 九月 2014 – X ZR 126/13, NJW 2015, 553 RN. 14). Ihr Angebot richtet sich an Nutzer, die an dem Spiel „World of Warcraft“ nach den vorgege-benen Regeln teilnehmen. An Abonnenten, die mithilfe der Buddy-Bots unter Verstoß gegen die Spielregeln das Spielkonzept untergraben und für Verärge-rung bei den ehrlichen Spielern sorgen, ist der B. nicht gelegen. Das zeigt sich auch daran, dass sie Buddy-Bots mithilfe der Softwarekomponente „Warden“ aufzuspüren versucht und nach den Nutzungs-bedingungen bei regelwidriger Verwendung von Bots zur Kündigung des Spielabonnements berechtigt ist.
g) 上诉法院已经达到考虑到所有的争议maßgebli辰方面在法律上非圣贤,孰能的结论, 该装载抱怨 2 通过销售好友的机器人B的经济自由展开. 无理干扰. 它提供的利益平衡的一部分,玩家的利益, 逃生使用自动化软件手写执行某些游戏动作,从而使游戏本身attracti-VER, 理所当然地视为无关紧要. 这种兴趣是不值得保护的, 因为它产生负面影响的游戏体验
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可以有其他的玩家与玩家参赛前已经承诺, 不要通过使用机器人的破坏游戏概念.
四. 上诉法院必须对被告 2 在项目II执导采取行动的动议 1 理所当然地视为正当的. 它具有angenom战警, 海力士是对被告 2 要失败的欧盟范围内有权使用该商标“魔兽机器人的世界”和“WOW机器人”来, 因为被告的网站在 2 而在Quelltex个品牌“魔兽世界”中使用的信息和“WOW”申请人受伤. Diese Beurteilung hält sowohl nach dem zur Zeit der von der Klägerin gerügten Zuwiderhandlungen geltenden Recht (艺术. 9 ABS. 1 集 1 和 2 BUCHST. b, 艺术. 102 ABS. 1 集 1 GMV) als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung maßgeblichen Recht (艺术. 9 ABS. 1 和 2 BUCHST. b, 艺术. 102 ABS. 1 集 1 UMV) der Nachprüfung stand.
1. 调整 (EG) 号. 207/2009 在社区商业 (GMV) 是调节采用上诉判决后, (í) 号. 2015/2424 修正条例 (EG) 号. 207/2009 在葛共同体商标法规 (EG) 号. 2868/95 实施条例 (EG) 号. 40/94 在社区的贸易和废除条例 (EG) 号. 2869/95 到内部市场协调局 (品牌, 商标和外观设计) 费用与效果的支付 23. 三月 2016 在同一时间的变化和欧盟“关于联合品牌的保护” (UMV) 被重命名. 未发生对评估禁令的立法变化显著自通.
一) Nach Art. 9 ABS. 1 集 1 CTMR授予共同体贸易IH-REM业主专有权. 根据这条允许的权利. 9 ABS. 1 集 2 BUCHST. b CTMR主人, 以防止第三方, 在贸易的标志的过程中未经他同意使用, 何时
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因为涉及到公众混淆的可能性符号和欧共体商标和标识或共同体商标所产生的危险的相似性和标志的商品或服务之间的一致性或相似的. 凡共同体商标法院认定, 被告侵犯共同体商标或威胁侵犯, 所以禁止根据第. 102 ABS. 1 集 1 GMV被告, 在Handlun根, 威胁伤害共同体商标或伤害, fortzu集, 除非有特殊的理由反对.
b) Nach Art. 9 ABS. 1 UMV与联盟的商标持有人的注册获得具有它的专有权. 这个联盟品牌拥有者,根据第. 9 ABS. 2 BUCHST. b UMV影响的人的联合商标专用权的权利申请日或优先权日之前采集, 以防止第三方, 未经他同意geschäftli辰流量使用的商品或服务的标志, 如果符号和联盟品牌的相同或相似,并用于货物或服务, 其等同于那些或相似, 对于该商标注册联盟, 并予以公布,有混淆的风险, 其中包括的可能性, 该贼辰被提出,并在连接标记. 调整联盟品牌在法庭上, 被告侵犯了一个联合品牌或威胁侵犯, 所以禁止的类型. 102 ABS. 1 集 1 UMV DEM投诉十, 行动, die die Unionsmarke verletzen oder zu verletzen drohen, fortzusetzen, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen.
2. Das Berufungsgericht hat die Voraussetzungen einer markenmäßigen Verwendung der angegriffenen Zeichen mit Recht bejaht.
一) Eine Markenverletzung nach Art. 9 ABS. 1 集 2 BUCHST. b GMV oder Art. 9 ABS. 2 BUCHST. b UMV kann grundsätzlich nur angenommen werden, wenn eine markenmäßige Verwendung der beanstandeten Bezeichnung vor-
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liegt. Eine markenmäßige Verwendung oder – was dem entspricht – eine Ver-wendung als Marke setzt voraus, dass die beanstandete Bezeichnung im Rah-men des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient. Die Rechte aus der Marke nach Art. 9 ABS. 1 集 2 BUCHST. b GMV oder Art. 9 ABS. 2 BUCHST. b UMV, deren Anwendung eine Verwechslungsgefahr vor-aussetzt, 因此仅限于那些情况, 在使用该标志的第三方,该商标的主要功能, 这是相对于VER-消费者对产品或服务的原产地保证, 损害或干扰,毕竟能 (VGL. BGH, 判决书 11. 四月 2013 – 我ZR 214/11, 小麦 2013, 1239 RN. 20 = WRP 2013, 1601 – 大众/ Volks.Inspektion; 判决书 30. 七月 2015 – 我ZR 104/14, 小麦 2015, 1223 RN. 21 = WRP 2015, 1501 – Posterlounge).
b) 法院受理, 被告 2 使用在其网站上的信息“魔兽机器人的世界”和“WOW博特”和相关的源代码来描述他们的“Gatherbuddy”和“荣誉巴迪”被称为僵尸软件的电脑游戏. 尽管名称还显示,有关软件在功能描述元素. 然而,他们将根据机器人的段落 – 在任何情况下也 – 二手herkunftshinweisend. 缺乏描述符,如“为”理解寻址版流量的相关部分的信息作为被告的网站的一部分的 2 作为外向型的僵尸软件从他们的公司的起源.
Ç) 在此tatrichterliche评估提高了修订版A-墙; 法律错误是不可见. 作为一个私人标签的一部分使用他人商标是一个普通的为商标的使用是 (VGL. BGH, 判决书 30. 四月 2009 我ZR 42/07, 参考文献略 181, 77 RN. 55 – DAX, MWN). 对于商标版本-
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用它进一步扩展, 该用作搜索项的符号是用来, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Suchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Ver-wenders zu führen (VGL. BGH, 小麦 2015, 1223 RN. 23 – Posterlounge, MWN).
3. 法院受理, zwischen den Klagemarken und den angegriffenen Zeichen bestehe im Blick auf die Identität der Waren, die gesteigerte Kennzeichnungskraft der Klagemarken und die hohe Zeichenähn-lichkeit Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 9 ABS. 1 集 2 BUCHST. b GMV und Art. 9 ABS. 2 BUCHST. b UMV. Diese Beurteilung lässt keinen Rechtsfehler erkennen und wird von der Revision auch nicht angegriffen.
4. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Annahme des Beru-fungsgerichts, 被告 2 könne sich nicht auf eine Benutzung im Sinne der Schutzschranke des Art. 12 BUCHST. c GMV (jetzt Art. 12 ABS. 1 BUCHST. Ç, ABS. 2 UMV) berufen.
一) Die Gemeinschaftsmarke gewährt nach Art. 12 BUCHST. c GMV ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, die Marke, falls dies not-wendig ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zu-behör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Die Unionsmarke gewährt nach Art. 12 ABS. 1 BUCHST. c UMV ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, die Unions-marke im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken der Identifizierung oder zum Ver-weis auf Waren oder Dienstleistungen als die des Inhabers dieser Marke zu benutzen, insbesondere wenn die Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung erforderlich ist. Nach Art. 12 ABS. 2 UMV findet Absatz 1 nur dann Anwendung, wenn die Benutzung durch den Dritten den anständigen Ge-pflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht.
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b) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die Voraus-setzungen der Schutzschranke des Art. 12 BUCHST. c GMV und des Art. 12 ABS. 1 BUCHST. Ç, ABS. 2 UMV nicht erfüllt sind, weil die Benutzung der Marken durch die Beklagte zu 2 nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht.
AA) Das Tatbestandsmerkmal der „anständigen Gepflogenheiten” ent-spricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markenin-habers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (zu Art. 6 ABS. 1 MarkenRL vgl. ECJ, 小麦 2005, 509 RN. 41 – Gillette Company/LA Laboratories, MWN; 到第 23 号. 3 MarkenG vgl. BGH, 判决书 14. 四月 2011 我ZR 33/10, 小麦 2011, 1135 RN. 24 = WRP 2011, 1602 – GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE). Die Beurteilung ist Aufgabe des nationalen Gerichts, das alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen hat. Dabei hat es auch Begleitumstände zu berücksich-tigen, die außerhalb der eigentlichen Zeichengestaltung liegen (zu Art. 6 ABS. 1 MarkenRL vgl. ECJ, 小麦 2005, 509 RN. 46 – Gillette Company/LA Labora-tories; 到第 23 号. 3 MarkenG vgl. BGH, 小麦 2011, 1135 RN. 24 – GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE). 它包括这样wettbewerbsrechtli臣方面, 对商标所有人的合法权益产生的影响可能有 (BGH, 判决书 12. 三月 2015 – 我ZR 147/13, 小麦 2015, 1121 RN. 39 = WRP 2015, 1351 – 调音, MWN).
BB) 法院受理, 被告 2 处理申请人的合法权益作为商标不公平的优势相反的主人. “魔兽机器人的世界”和“WOW僵尸”的分布记录的好友机器人, 内的游戏动作的自动化 – 与西服品牌一贯的 – 担任指定为“魔兽世界”和“魔兽世界”电脑游戏申请人, 相反的competi-werbsrechtlich相关的方式对申请人和B的合法权益. 作为其间接附属公司.
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相比之下,修订没有提出投诉, 通过 – 不是一般的IM-fenden – 反对§所指通过一个特定的残疾 4 号. 4 去UWG.
在. 上诉法院在II寻求的救济 3, 二 4 und II 5 针对被告整个欧盟提出索赔 2 违约的西服品牌,以及建立在观察未来关安置和赔偿责任的认定. Berufungsge-Richts的评估持有合法的检查范围内只, 作为反映Klageanträ歌德国的赔偿金; 程度上影响Klagean低迷导致欧盟损害其他成员国, 你能不能因接受由法院迄今所采取上诉的结果的措施.
1. Für den Anspruch auf Schadensersatz und dem der Vorbereitung sei-ner Berechnung dienenden Anspruch auf Auskunftserteilung kommt es auf das zur Zeit der Verletzungshandlungen seit dem Jahr 2009 jeweils geltende Recht an (ST. Rspr.; VGL. nur BGH, 判决书 12. 七月 2012 – 我ZR 54/11, 小麦 2013, 301 RN. 17 = WRP 2013, 491 – Solarinitiative; 判决书 28. 一月 2016 我ZR 40/14, 小麦 2016, 803 RN. 14 = WRP 2016, 1135 – Armbanduhr).
2. Die Folgeansprüche der Klägerin beurteilen sich sowohl nach den bis zum 22. 三月 2016 gültigen als auch nach den danach anwendbaren Vorschrif-ten nach deutschem Recht.
一) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen die Verpflichtungen zum Ersatz des durch Verletzungshandlungen ent-standenen Schadens sowie zur Erteilung von Auskünften über diese Handlun-gen zwecks Bestimmung des Schadens keine Sanktionen im Sinne von Art. 89 der Verordnung (EG) 号. 6/2002 但 (VGL. ECJ, 判决书 13. 二月 2014 C-479/12, 小麦 2014, 368 RN. 53 = WRP 2014, 821 – Gautzsch Großhan-
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del/MBM Joseph Duna). Entsprechendes gilt für Sanktionen im Sinne von Art. 102 GMV und Art. 102 UMV (VGL. BGH, 小麦 2013, 1239 RN. 68 – 大众/ Volks.Inspektion; BeckOK UMV /穆勒, 3. 版 [站: 25. 八月 2016], 艺术. 101 RN. 10; BeckOK MarkenR /Grüger, 8. 版 [站: 1. 十月 2016], 艺术. 101 UMV氡. 11).
权利要求什么权利损害赔偿和Auskunftser划分是可行的,是, 因此取决于类型. 101 ABS. 2 GMV und Art. 101 ABS. 2 UMV (zu Art. 88 ABS. 2 der Verordnung [EG] 号. 6/2002 VGL. ECJ, 小麦 2014, 368 RN. 54 – Gautzsch批发/ MBM约瑟夫·杜纳). Nach Art. 101 ABS. 2 GMV申请共同体商标法院的所有事项, 这不包括在此规定, 其国内法,包括其国际私法. Nach Art. 101 ABS. 2 UMV适用有关法院的所有商标问题, 这不包括在此规定, 国家法律的力量. 通过这一新的抽象决心在这个问题上并没有改变. 有关国家法律适用于每一国际私法的法庭规则 (VGL. BeckOK UMV /米勒,前艺术. 101 RN. 6).
b) Gemäß Art. 8 ABS. 2 Rom-II-VO – 国际私法的德国力重新gelung – ist bei außervertraglichen Schuldver-hältnissen aus der Verletzung von unionsweit einheitlichen Rechten des geisti-gen Eigentums auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Rechtsakt der Union fallen, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Verletzung be-gangen wurde. Die Bestimmung entspricht der bis zum 10. 一月 2009 gelten-den Vorschrift des Art. 40 ABS. 1 集 1 BGB, nach der für Ansprüche aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anwendbar ist, in dem der Ersatz-pflichtige gehandelt hat. Danach ist im Streitfall deutsches Sachrecht anwend-bar. Der Begehungsort oder Handlungsort liegt in Deutschland, von wo aus die in Deutschland ansässige Beklagte zu 2 die Buddy-Bots unter den Zeichen
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„World of Warcraft Bot“ und „WOW Bot“ im Internet beworben und angeboten hat.
3. Die gegen die Beklagte zu 2 引导到申请人信息索赔和损害从§号125B以下. 2, § 14 ABS. 6, § 19 ABS. 3 号. 2 MarkenG, § 242 BGB. Die Annahme des Berufungsgerichts, 被告所犯的侵权行为疏忽, 是正确的巫妖并不反感. 对于自己收养,至少疏忽VER-行为就足够了, 在法律允许的,因此任何情况下绘制形状,从他的行为的合法性本身Einschät-化评估偏离的边界区域的侵权举动明显,应考虑 (VGL. BGH, 判决书 19. 二月 2009 我ZR 135/06, 小麦 2009, 685 RN. 34 = WRP 2009, 803 – ahd.de; 判决书 24. 九月 2013 – 我ZR 187/12, 小麦 2014, 479 RN. 19 = WRP 2014, 568 – 在广告音乐的分配). 配股, 无论是机器人的分布为大型多人在线角色扮演游戏, 其中从事违反游戏规则的游戏概念, zulässig ist und daher geschützte Zeichen des Spielveranstalters zur Bezeichnung dieser Bots verwendet werden dürfen, war zweifelhaft und höchstrichterlich nicht geklärt. Soweit der Beklagte zu 1 nach eigenem Vortrag bei mehreren ausgebildeten Personen und Instituti-onen sich hinsichtlich der Zulässigkeit des Geschäftsmodells der Beklagten zu 2 erkundigt hat, macht die Revision nicht geltend, es habe sich um fachkun-dige Rechtsbeistände gehandelt, die die Zulässigkeit des Geschäftsmodells ohne Hinweis auf die Möglichkeit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte bejaht hätten (VGL. BGH, 判决书 14. 十一月 1980 – 我ZR 138/78, 小麦 1981, 286, 288 = WRP 1981, 265 – Goldene Karte I).
4. Die Klägerin hat unionsweite Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Unionsmarken geltend macht. Solche Ansprüche sind nur in Bezug auf Mitgliedstaaten der
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Europäischen Union begründet, in denen aufgrund der – im Streitfall in Deutsch-land vorgenommenen (VGL. RN. 106) – Verletzungshandlung ein Schaden ent-standen ist. Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, dass der Klägerin auf-grund des Angebots von Buddy-Bots unter den Zeichen „World of Warcraft Bot“ und „WOW Bot“ durch die Beklagte zu 2 im Internet nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen – und gegebenenfalls in welchen – Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Schaden entstanden ist. Da die Klägerin in den Vo-rinstanzen nicht auf diesen rechtlichen Gesichtspunkt hingewiesen wurde, ist ihr aus Gründen der prozessualen Fairness durch Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht Gelegenheit zu entsprechendem Sachvortrag zu geben. Ohne entsprechende Feststellungen kann im vorliegenden Verfahrensstadium die Frage offenbleiben, ob auf Auskunfts- und Schadensersatzansprüche we-gen Verletzungshandlungen, die von der Beklagten zu 2 in anderen Mitglied-staaten der Union begangen worden sind, auf die Rechtsordnung der jeweiligen Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden muss (VGL. Schlussanträge des Gene-ralanwalts Wathelet vom 5. 九月 2013 C479/12 Rn. 100 Gautzsch批发/ MBM约瑟夫·杜纳; BeckOK UMV /米勒,前艺术. 101 RN. 7; Hoff-richter-Daunicht in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urhe-berrecht Medienrecht, 3. 埃德, 艺术. 101, 102 GMV Rn. 13; für eine vorrangige Anknüpfung an die zentrale Verursachungshandlung Kur, GRUR Int. 2014, 749, 758).
WE. 法院还认为申请人的第I和II索赔正自生自灭有道理的程度, 他们声称对被告 1 法官. 它没有采取任何法律错误, 被告 1 作为管理被告 2 对于由competi-werbsverstöße和商标侵权犯下的行为承担责任.
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1. 一位CEO是由他或者违反权利绝对代表公司的不正当竞争行为承担法律责任由会员对他们来说,他公司作为行为人或, 当他参与了侵权行为或者通过积极的行动,否则他应该阻止作为对侵权法的一般原则的结果来创立卡兰特位置 (VGL. BGH, 判决书 18. 六月 2014 – 我ZR 242/12, 参考文献略 201, 344 RN. 17 – Geschäftsführerhaftung; 判决书 27. 十一月 2014 – 我ZR 124/11, 小麦 2015, 672 RN. 80 = WRP 2015, 739 – Videospiel-Konsolen II; 判决书 22. 一月 2015 – 我ZR 107/13, 小麦 2015, 909 RN. 45 = WRP 2015, 1090 – Exzenterzähne; BGH, 小麦 2016, 803 RN. 61 – Armbanduhr). Eine Beteiligung durch positives Tun liegt vor, wenn der Geschäftsführer ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäfts-modell selbst ins Werk gesetzt hat (VGL. 参考文献略 201, 344 RN. 31 – Geschäfts-führerhaftung). Weiter kann bei Maßnahmen der Gesellschaft, über die typi-scherweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegan-gen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden sind (VGL. BGH, 小麦 2015, 672 RN. 83 – Videospiel-Konsolen II; 小麦 2015, 909 RN. 45 – Exzenterzähne; BGH, 小麦 2016, 803 RN. 61 – Armbanduhr).
2. Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung von diesen Grundsät-zen ausgegangen. Es hat angenommen, der Beklagte zu 1 habe den – wettbe-werbswidrigen und markenrechtsverletzenden – Vertrieb der Buddy-Bots ins Werk gesetzt. 他太在他担任CEO的角色来,指责 2 参与了好友机器人的亲自上市. 那是从他的介绍清楚, 他曾征询法律意见和探索,埋葬, 无论是好友机器人的分布是合法的. 他还呼吁在网页联系人为网站的内容明确责任.
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这tatrichterliche判断是无可非议. Der Umstand, 被告 1 已征询法律意见是关于好友机器人的营销, 节目, 他参与在Geschäftsfüh-rerebene决定采取典型, 无论是被告 2 收到好友机器人的分布. 印记考虑被告的责任人,灵敏度 1 对于网页,建议, dass er für ihre textliche Gestaltung zuständig war. Soweit die Revision einwendet, der Hinweis beziehe sich nur auf die äußerungsrechtliche Verantwortlichkeit des Beklagten zu 1 im Sinne des Presserechts, ersetzt sie die tatrichterliche Würdigung durch ihre eigene Sichtweise, ohne einen Rechtsfehler des Berufungsgerichts aufzu-zeigen. Sie legt ferner nicht dar, 被告 1 in den Tatsachenin-stanzen vorgebracht hat, der weitere Geschäftsführer der Beklagten zu 2 habe die Entscheidung über den Vertrieb der Automatisierungssoftware und die text-liche Gestaltung der Internetseiten allein getroffen.
Ç. Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäi-schen Union nach Art. 267 ABS. 3 AEUV ist nicht veranlasst. Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ge-klärt oder zweifelsfrei zu beantworten ist (VGL. ECJ, 判决书 6. 十月 1982 – C283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 C.I.L.F.I.T.; 判决书 1. 十月 2015 – C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 RN. 43 – AIFA/Doc Ge-nerici).
ð. Danach ist auf die Revision der Beklagten das Berufungsurteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufzuheben, als das Berufungsgericht hinsichtlich der mit den Klageanträgen zu Ziffer II 3, 二 4 und II 5 erhobenen Ansprüche auf Auskunftserteilung und Fest-stellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Klagemarken in Be-zug auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Deutschland zum
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Nachteil der Beklagten erkannt hat. Im Umfang der Aufhebung ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
Büscher Schaffert Koch
Löffler Schwonke
法院:
LG Hamburg, 决定 23.05.2013 – 312 该 390/11 –
OLG Hamburg, 决定 06.11.2014 – 3 你 86/13 –

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