Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar nachdem er auf die rechtswidrigen Inhalte der anonymen Kommentare hingewiesen wur
Die Schadensersatzhaftung eines Newsportalbetreibers wegen Veröffentlichung rechtswidriger Nutzerkommentare obwohl er die Kommentare zügig entfernt hatte, nachdem er auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, stellt keinen Verstoss gegen Art 10 MRK dar.