Der IT-Vertrag in der rechtlichen Praxis
IT-Verträge müssen fachspezifisch ausgestaltet werden, um eine rechtssichere Abbildung des zugrundeliegenden IT-Projektes zu gewährleisten. Dabei spielt der Vertragsgegenstand des Hauptvertrages eine zentrale Rolle; geht es um Software, Hardware, Datenbanken, IT-Systeme und/oder TK-Systeme, oder konkrete Teilbereiche. Individual-IT-Verträge/ Grossprojekte Dies beginnt bei Individualsoftware oder Individualprojekten mit der Planungs- und Entwurfsphase, in der durch die Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften entscheidende Weichen für das Vermeiden eines endgültigen Zerwürfnisses zwischen IT-Hersteller und und IT-Auftraggeber sicher gestellt werden soll. Nach Erstellung und Abnahme des IT-Projektes wird – sofern das IT-Projekt nicht schon vorzeitig scheitert – sodann in der Regel die Software gepflegt und mithin durch einen Wartungs-/Service-/Pflegevertrag begleitet, ein Escrow-Vetrag über die Hinterlegung von Quellcode...