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a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt. b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste...
Das IT-Recht spielt eine bedeutende Rolle im gewerblichen Rechtsschutz, da es den Schutz von geistigem Eigentum und anderen wettbewerbsrelevanten Aspekten im Zusammenhang mit Informationstechnologie (IT) regelt. Es umfasst verschiedene rechtliche Bereiche, die für Unternehmen im Bereich der Informationstechnologie relevant sind. Im gewerblichen Rechtsschutz bezieht sich das IT-Recht insbesondere auf den Schutz von Software, Datenbanken, Marken, Urheberrechten und Patenten. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb, die Nutzung und den Schutz dieser immateriellen Güter im Zusammenhang mit IT-Produkten und -Dienstleistungen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Das IT-Recht umfasst auch Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und angemessene Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene...
Softwarerecht umfasst die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Verkauf, der Nutzung und dem Schutz von Software. In der heutigen digitalen Welt spielt Softwarerecht eine immer wichtigere Rolle, da Software in nahezu allen Bereichen des Lebens eingesetzt wird. Ein zentraler Aspekt des Softwarerechts ist das Urheberrecht. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Software wird als geistiges Eigentum betrachtet und ist durch das Urheberrecht geschützt. Dies bedeutet, dass der Entwickler das alleinige Recht hat, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Jede unerlaubte Nutzung oder Verbreitung von Software kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber...