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a) Der lauterkeitsrechtliche Schutz eines durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestalteten Ge-chäftsmodells vor gezielter Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG durch Missachtung der Geschäfts-bedingungen setzt grundsätzlich voraus, dass die missachteten Geschäftsbedingungen in die Verträge des Verwenders einbezogen werden und der Inhaltskontrolle standhalten. Das gilt auch dann, wenn der Hersteller, Vertreiber oder Veranstalter eines Spiels in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Spielregeln niedergelegt hat. Er verdient den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer gezielten Behinderung durch einen Verstoß gegen die Spielregeln nur, wenn diese Spielregeln rechtlich verbindlich sind (Fortfüh-rung von BGH, Urteil vom 30. April 2014 – I ZR 224/12, GRUR 2014, 785 Rn. 32 = WRP 2014, 839 – Flugvermittlung im Internet)....

IT-Verträge müssen fachspezifisch ausgestaltet werden, um eine rechtssichere Abbildung des zugrundeliegenden IT-Projektes zu gewährleisten. Dabei spielt der Vertragsgegenstand des Hauptvertrages eine zentrale Rolle; geht es um Software, Hardware, Datenbanken, IT-Systeme und/oder TK-Systeme, oder konkrete Teilbereiche. Individual-IT-Verträge/ Grossprojekte Dies beginnt bei Individualsoftware oder Individualprojekten mit der Planungs- und Entwurfsphase, in der durch die Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften entscheidende Weichen für das Vermeiden eines endgültigen Zerwürfnisses zwischen IT-Hersteller und und IT-Auftraggeber sicher gestellt werden soll. Nach Erstellung und Abnahme des IT-Projektes wird – sofern das IT-Projekt nicht schon vorzeitig scheitert – sodann in der Regel die Software gepflegt und mithin durch einen Wartungs-/Service-/Pflegevertrag begleitet, ein Escrow-Vetrag über die Hinterlegung von Quellcode...

a) Eine wirksame Einwilligung in telefonische Werbung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG liegt nicht vor, wenn der Verbraucher bei der Erklärung der Einwilligung mit einem aufwendigen Verfahren der Abwahl von in einer Liste aufgeführten Partnerunternehmen konfrontiert wird, das ihn dazu veranlassen kann, von der Ausübung dieser Wahl Abstand zu nehmen und stattdessen dem Unternehmer die Wahl der Werbepartner zu überlassen. Weiß der Verbraucher mangels Kenntnisnahme vom Inhalt der Liste und ohne Ausübung des Wahlrechts nicht, die Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmer die Einwilligung erfasst, liegt keine Einwilligung für den konkreten Fall vor. b) § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG ist mit Blick...