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Im IT-Recht gibt es eine Reihe von neuen und zukunftsweisenden Vertragsarten, die den sich ständig wandelnden Anforderungen der digitalen Welt gerecht werden. Diese Verträge berücksichtigen insbesondere die Entwicklungen in den Bereichen Cloud Computing, Künstliche Intelligenz (KI), Big Data, Internet of Things (IoT) und Blockchain. Nachfolgend werden einige dieser Vertragsarten umfassend erläutert: 1. Cloud Computing-Verträge Cloud Computing-Verträge regeln die Bereitstellung und Nutzung von IT-Ressourcen über das Internet. Sie sind besonders relevant, da immer mehr Unternehmen auf Cloud-Dienste setzen, um Flexibilität und Skalierbarkeit zu gewährleisten. 2. KI- und Algorithmen-Verträge Mit dem zunehmenden Einsatz von KI und algorithmenbasierten Systemen entstehen neue Vertragsformen, die spezifische Herausforderungen wie Haftung, Transparenz und geistiges Eigentum adressieren. 3....

1. Der Begriff „Regelungen über Verkauf und Lizenzen“ in Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Rechtsinhaber und eine in dieser Bestimmung genannte Einrichtung, wie eine öffentlich zugängliche Bibliothek, für das betroffene Werk einen Lizenz- oder Nutzungsvertrag geschlossen haben müssen, in dem die Bedingungen für die Nutzung des Werks durch die Einrichtung festgelegt sind. 2. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass...

1. Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Einblendung von Werbenachrichten in der Inbox eines Nutzers eines E‑Mail-Dienstes in einer Form, die der einer tatsächlichen E‑Mail ähnlich ist, und an derselben Stelle wie eine solche E‑Mail, eine „Verwendung … elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung“ im Sinne dieser Bestimmung darstellt, ohne dass die Bestimmung der Empfänger dieser Nachrichten...